Giftmord-Prozess:Notruf im Gerichtssaal abgespielt

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Herzinfakt oder Mord? Am fünften Tag des Augsburger Giftmord-Prozesses wurde dem Gericht der Anruf der Angeklagten bei der Rettung in der Tatnacht vorgespielt.

Im Augsburger Giftmord-Prozess ist am Donnerstag der dramatische Notruf der Angeklagten bei der Rettungsleitstelle in der Tatnacht vorgespielt worden. Auf dem Mitschnitt ist eine laut weinende, hysterisch schreiende Frau zu hören, die von einem Herzinfarkt spricht und um schnelle Hilfe bittet. Mehrmals musste der Telefonist nachfragen und die Frau beruhigen, um ihre Adresse registrieren zu können.

Angeklagte: Gemeinsam mit ihrem Ex-Freund soll die 31-Jährige ihren Ehemann vergiftet haben. (Foto: Foto: dpa)

Die Frau ist mit ihrem Ex-Freund angeklagt, ihren Ehemann im Januar mit einem Medikamenten-Mix zu Tode gespritzt und danach einen Notfall vorgetäuscht zu haben. Die Beschuldigte bestreitet eine Tatbeteiligung, der Angeklagte hat die Tat gestanden. Er habe in Anhängigkeit und auf Veranlassung seiner Freundin gehandelt. Dazu hatte er sich als ehemaliger Rettungssanitäter von einem Kollegen Narkosemittel besorgt.

Die Angeklagte, ebenfalls eine ausgebildete Sanitäterin, soll die tödliche Dosis über einen Infusionszugang ihrem mit einem Schlaftrunk betäubten Mann gespritzt haben.

Ein Arzt des Klinikums Augsburg berichtete als Zeuge von ersten Zweifeln an den Umständen des Vorfalls. Am zweiten Tag nach der Einlieferung des später gestorbenen Opfers sei eine Frau in Begleitung eines Mannes in die Klinik gekommen, um den Patienten zu besuchen. Die Frau habe sich als Verlobte des Patienten ausgegeben. Ihr Begleiter habe erklärt, bei dem Vorfall sei "nicht alles mit rechten Dingen" zugegangen.

Die Besucher durften den Patienten aber nicht besuchen, da die angeklagte Ehefrau eine Auskunftssperre verhängt hatte. Die Bekannten des Opfers hatten sich dann an die Polizei gewandt, die daraufhin den Leichnam beschlagnahmt und eine Obduktion veranlasst hatte.

Der Hausarzt der Angeklagten berichtete im Zeugenstand von einem Gespräch nach der Tat mit der Beschuldigten, dass sich um die Frage gedreht habe, ob eine tödliche Überdosis Medikamente durch eine Obduktion festgestellt werden könne. Dies habe er der Frau bestätigt.

Nach weiteren Zeugenaussagen hat die angeklagte Ehefrau des Opfers nach dessen Tod eine Obduktion mit der Begründung abgelehnt, es sei Wille ihres Mannes gewesen, im Todesfall körperlich unversehrt beerdigt zu werden. Im Widerspruch dazu soll er sich aber zu Lebzeiten als potenzieller Organspender erklärt haben.

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