Fleischhändler verurteilt:Zwei Jahre Gefängnis nach Ekelfleisch-Skandal

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150 Tonnen Ekelflleisch als Lebensmittel weiterverkauft: Der angeklagte Fleischhändler hat vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis abgelegt - und ist wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Stefan Mayr

Nach vier Jahren ist der sogenannte Ekelfleisch-Skandal von Wertingen (Landkreis Dillingen), der bundesweit Aufsehen erregte, nun endgültig aufgearbeitet: Das Landgericht Augsburg verurteilte den 60-jährigen Chef der inzwischen geschlossenen Wertfleisch GmbH am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer zweijährigen Haftstrafe. Der Angeklagte hatte zuvor - im Rahmen einer Verfahrensabsprache mit der Strafkammer und der Staatsanwaltschaft - ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Ein Lkw-Fahrer sah, wie er K-3-Etiketten von den Paletten abriss und einsteckte - nun ist der Fleischhändler verurteilt worden. (Foto: dpa)

Der Metzgermeister soll laut Anklage in den Jahren 2006 und 2007 etwa 150 Tonnen Fleisch, das für den menschlichen Verzehr untauglich war, als Lebensmittel weiterverkauft haben. Das Fleisch landete vorwiegend in Berliner Imbissbuden, wo es als Döner weiterverkauft wurde.

Im August 2007 hatte ein Lastwagenfahrer bei der Anlieferung von Fleisch der Kategorie 3 (K 3) beobachtet, wie der Firmenchef die K-3-Etiketten von den Paletten abriss und in die Hosentasche steckte. Er alarmierte daraufhin die Polizei und trat damit einen Skandal los - wenig später verabschiedete sich Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) aus dem Kabinett.

Der Lkw-Fahrer erhielt für sein entschlossenes Handeln vom damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer einen Preis - verlor wenig später aber seine Arbeit. "Ich nehme an, dass die Firma Druck von Kunden bekommen hat", sagt der 53-Jährige. Ein Radiosender vermittelte ihm inzwischen wieder eine Anstellung. Heute fährt er keine Lebensmittel mehr, doch er sagt: "Das Ganze ist bestimmt kein Einzelfall." Sowohl der Vorsitzende Richter als auch der Staatsanwalt bedankten sich explizit bei dem Fahrer für sein Verhalten - zumal er dreimal bei der Polizei anrufen musste, ehe sich jemand zuständig fühlte.

Der Angeklagte hatte auch Fleisch von Kühen verkauft, die geschlachtet wurden, obwohl sie bereits schwer krank waren. Weil sich die Staatsanwaltschaft hier schwer getan hätte, dem Unternehmer eine Mitwisserschaft nachzuweisen, wurde dieser Anklagepunkt fallen gelassen. Doch immerhin wurden die Schlachter zur Verantwortung gezogen: Das Amtsgericht Dillingen hat in einem anderen Verfahren zwei Mitarbeiter der Wertinger Erzeugergemeinschaft Schwaben zu Geldstrafen verurteilt. Zudem wurden im Mai zwei Geschäftspartner der Wertfleisch GmbH wegen Betrugs und Beihilfe zum Betrug zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

"Das war eine Riesen-Dummheit"

Der Chef der Wertfleisch GmbH kam nicht mit einer Bewährungsstrafe davon, weil er trotz eines Gewerbeverbots im Februar 2010 wieder in den Fleischhandel eingestiegen war. Während eines Kuraufenthalts hatte er sich bei einer Frau über seine Geldsorgen beklagt und sie überredet, für ihn eine Scheinfirma zu gründen. In dieser Firma fungierte der Angeklagte als faktischer Geschäftsführer, er verschiffte Fleisch im Wert von einer halben Million Euro in Containern auf die Komoren und die Nachbarinsel Mayotte. "Dieses Verhalten bringt zum Ausdruck, wie wenig der Angeklagte sich von dem Verfahren gegen ihn beeindrucken ließ", sagte der Vorsitzende Richter.

"Das war eine Riesen-Dummheit", sagte der Angeklagte. Sein Verteidiger Steffen Ufer räumte die Taten ein, betonte aber, dass sein Mandant "kein Gammelfleisch" verkauft habe, sondern "genießbare Ware, die nur aus formalen Gründen als lebensmitteluntauglich deklariert" worden sei. Dies trifft für einen Teil der 150 Tonnen Fleisch zu: Dieser wurde zur sogenannten K-3-Ware erklärt, weil er in einem Kühlhaus gelagert wurde, das nicht der EU-Norm entsprach. Allerdings verkaufte der Firmenchef auch Fleisch, bei dem zuvor die Kühlkette unterbrochen war, und das ein anderer Händler deswegen nicht angenommen hatte.

© SZ vom 11.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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