Von Ch. Burtscheidt

Sechs Seiten lang ist der Anhang zum Koalitionsvertrag der neuen Regierung in Bayern, den die CSU und FDP bislang geheim gehalten haben. Aus gutem Grund.

Bisher wusste keiner, weshalb es zum Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP einen Anhang gibt. Sechs Seiten lang sind die vertraulichen Protokollnotizen, die seit der Unterzeichnung streng geheim gehalten werden. Es gibt Gründe, warum die schwarz-gelbe Koalition die 34 Punkte bis jetzt nicht preisgegeben hat: Die Vereinbarungen werden zu erheblicher Diskussion führen und stellen bisherige Projekte der Regierung in Frage. Eines wird deutlich: Die FDP hat ihre Klientel beglückt.

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Horst Seehofer bläst seine Unterschrift unter den Koalitionsvertrag trocken. Der Anhang birgt kräftiges Konfliktpotential. (© Foto: AP)

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Nationalpark: Schon als Abgeordneter kämpfte der neue Agrarminister Helmut Brunner entschieden gegen die Erweiterung des Nationalparks im Bayerischen Wald und legte sich dafür sogar mit vormaligen Parteigrößen wie Edmund Stoiber, Werner Schnappauf und Alois Glück an. In dem Anhang zum Koalitionsvertrag feiern er und die anderen Nationalpark-Gegner nun einen späten Triumph. Denn dort ist festgehalten, dass die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen den Borkenkäfer im Grenzgebiet des Nationalparks erneut auf den Prüfstand kommen. Damit dürfte der eigentlich längst ausgestandene Streit um den Nationalpark in eine neue Runde gehen. Und das obwohl die bisherigen Schutzkonzepte Experten zufolge sehr erfolgreich sind.

Schülerdatenbank: Auf sie wird ersatzlos verzichtet, heißt es lapidar im geheimen Anhang. Die CSU wollte in einem zentralen Register Namen, Adressen und schulische Leistungsdaten von Jugendlichen mit dem Ziel speichern, Bildungskarrieren aufzuzeichnen. Die Erhebung stieß auf massiven Widerstand bei der Opposition. Die Grünen sahen dadurch den Datenschutz gefährdet. Die FDP hat die Sache nun zu Fall gebracht.

Online-Durchsuchung: CSU und FDP einigten sich darauf, alle Maßnahmen von einem Kollegialgericht überprüfen zu lassen. Außerdem sollen Durchsuchungen regelmäßig einer externen Überprüfung unterzogen und Menschen, die heimlich beobachtet wurden, nachträglich darüber informiert werden. Das gab es bisher nicht.

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