Sechs Seiten lang ist der Anhang zum Koalitionsvertrag der neuen Regierung in Bayern, den die CSU und FDP bislang geheim gehalten haben. Aus gutem Grund.
Bisher wusste keiner, weshalb es zum Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP einen Anhang gibt. Sechs Seiten lang sind die vertraulichen Protokollnotizen, die seit der Unterzeichnung streng geheim gehalten werden. Es gibt Gründe, warum die schwarz-gelbe Koalition die 34 Punkte bis jetzt nicht preisgegeben hat: Die Vereinbarungen werden zu erheblicher Diskussion führen und stellen bisherige Projekte der Regierung in Frage. Eines wird deutlich: Die FDP hat ihre Klientel beglückt.
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Horst Seehofer bläst seine Unterschrift unter den Koalitionsvertrag trocken. Der Anhang birgt kräftiges Konfliktpotential. (© Foto: AP)
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Nationalpark: Schon als Abgeordneter kämpfte der neue Agrarminister Helmut Brunner entschieden gegen die Erweiterung des Nationalparks im Bayerischen Wald und legte sich dafür sogar mit vormaligen Parteigrößen wie Edmund Stoiber, Werner Schnappauf und Alois Glück an. In dem Anhang zum Koalitionsvertrag feiern er und die anderen Nationalpark-Gegner nun einen späten Triumph. Denn dort ist festgehalten, dass die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gegen den Borkenkäfer im Grenzgebiet des Nationalparks erneut auf den Prüfstand kommen. Damit dürfte der eigentlich längst ausgestandene Streit um den Nationalpark in eine neue Runde gehen. Und das obwohl die bisherigen Schutzkonzepte Experten zufolge sehr erfolgreich sind.
Schülerdatenbank: Auf sie wird ersatzlos verzichtet, heißt es lapidar im geheimen Anhang. Die CSU wollte in einem zentralen Register Namen, Adressen und schulische Leistungsdaten von Jugendlichen mit dem Ziel speichern, Bildungskarrieren aufzuzeichnen. Die Erhebung stieß auf massiven Widerstand bei der Opposition. Die Grünen sahen dadurch den Datenschutz gefährdet. Die FDP hat die Sache nun zu Fall gebracht.
Online-Durchsuchung: CSU und FDP einigten sich darauf, alle Maßnahmen von einem Kollegialgericht überprüfen zu lassen. Außerdem sollen Durchsuchungen regelmäßig einer externen Überprüfung unterzogen und Menschen, die heimlich beobachtet wurden, nachträglich darüber informiert werden. Das gab es bisher nicht.
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Die neueste Antwort
Sehr geehrte Frau Burtscheidt,
insgesamt habe ich den Eindruck, dass das Engagement der FDP die CSU positiv beeinflusst, denn es werden eine Reihe von Themen angesprochen, von denen man ausgehen darf, dass viele kleine Schritte in die richtige Richtung gehen.
Zu dem Thema Sonnenkollektoren möchte ich Stellung nehmen:
In de Tat sind die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung nicht nur mit Photovoltaik-Dachanlagen zu schaffen. Ohnehin werden sich alle regenerativen Energien mächtig ins Zeug legen müssen. Wir müssen uns aber alle daran gewöhnen, dass sich aus der Not heraus (bis es die Forschung anders ermöglicht) eine Veränderung des Landschaftsbildes ergibt. Egal ob mit harmloser Blaufärbung auf unseren Dächern, Windkrafträder, Wasserkraftwerke oder Biogasanlagen. Alles bedeutet in irgendeiner Hinsicht einen Eingriff in das bisher gewohnte Bild unserer Umwelt und braucht seine Zeit, bis es zur Normalität gehört.
Bei den dringend benötigten Freiflächen-Solaranlagen hakt es u. a. noch in den Bereichen
a) Genehmigungszeit (meistens ein Jahr)
b) Umfang der Behörden bei Einwandsbefragung (oft über 20 Ämter)
c) Auflagen für die Anerkennung als förderwürdige Fläche (so dürfen z. B. nur Flächen genutzt werden, die mindestens drei Jahre intensive landwirtschaftliche Nutzung ausweisen können. Da schaut jeder Landwirt mit Milchwirtschaft und Wiesenbesitz in die Röhre)
d) Umfang der Ausgleichsflächen (heute werden bis zu 30 Prozent der Photovoltaikfläche als zusätzliche Ausgleichsfläche gefordert. Diese muss gepachtet und als Biotop hergerichtet werden.)
Es soll hier nicht die Rede von wilder Bautätigkeit für riesige Solarparks an ungeeigneten Stellen sein. Die heutigen Auflagen schränken die Nutzung von (temporären) Anlagen jedoch sehr stark ein. Auch stillgelegte Flächen innerhalb von Wasserschutz- oder innerhalb von Hochwasserschutzgebieten sind tabu. Oft nur, weil Vorschriften mit herkömmlicher Betrachtungsweise dagegen stehen. In Hochwasserschutzgebieten ist eine Bebauung generell verboten. An Solarflächen (die nach 20 Jahren wieder abgebaut werden) hat bei dieser Verordnung keiner gedacht. Hier mal aufzuräumen und aus der Sicht von regenerativen Maßnahmen zu denken, ist ein gutes Vorhaben, was das Ziel einer fossilen Unabhängigkeit näher bringen würde. Auch die Umwelt würde davon profitieren und die Landwirte mit Wiesenbestand wären nicht mehr im Abseits.
Heute müsste der Alois mit der richtigen Botschaft für die Regierung aus der Solarin