Bayerische Verwaltungsschule:Post lässt Prüflinge zittern

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Stress für etwa 200 angehende bayerische Verwaltungsangestellte: Weil ein Express-Paket vom Erst- zum Zweitkorrektor 14 Tage braucht, gelten ausgefüllte Prüfungsbögen zunächst als verloren.

Von Christoph Meyer

Die Prüfungsunterlagen waren in einem ExpressPaket der Post-Tochter DHL. Eigentlich hätte die Zustellung maximal zwei Tage dauern sollen. (Foto: dpa)

Gerade noch einmal gut gegangen: Etwa 200 angehende bayerische Verwaltungsangestellte mussten am Wochenende darum bangen, ob sie rechtzeitig zum 1. September eingestellt werden. Die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) hatte ihnen am Freitag mitgeteilt, sie müssten zuerst Teile ihrer bereits im Mai abgelegten Abschlussprüfungen wiederholen. Der Grund: Die Post hatte das Paket mit den ausgefüllten Prüfungsbögen als verloren gemeldet. Eigentlich hätte es bereits am 9. Juli beim Zweitkorrektor eintreffen müssen.

Nun gibt es Entwarnung. Ein Nachschreiben der Prüfung sei doch nicht notwendig, das Paket habe den Zweitkorrektor am Montag erreicht, hieß es auf der Webseite der BVS. Man bedauere den Vorfall sehr und entschuldige sich bei den Prüfungsteilnehmern. Betroffen war etwa ein Drittel des Ausbildungsjahrgangs aus ganz Bayern, vor allem aus Unterfranken und München.

Es hätte auch finanzielle Nachteile gegeben

"Richtig wütend" waren 27 betroffene Auszubildende bei kommunalen Behörden in der Landeshauptstadt, sagte eine Sprecherin des Personal- und Organisationsreferats in München. Rechtlich habe die BVS aber korrekt reagiert. "Die Azubis wollten diese Nachschreibeprüfung umgehen, aber es gab für uns keine Möglichkeit, sie dahingehend zu unterstützen", sagte die Sprecherin. Es gebe für diesen Fall nur ein Recht darauf, die Prüfung zu wiederholen.

Neben Ärger und dem Ungemach, noch einmal in die Prüfung zu müssen, hätten sich für die Azubis auch handfeste finanzielle Nachteile ergeben können. "Wäre es zu Nachschreibeterminen gekommen, hätten die Auszubildenden damit rechnen müssen, bis zum Fertigstellung der Korrekturen weiterhin nur ein Azubi-Gehalt zu bekommen", sagt Maximilian Weininger, Ausbildungsleiter der BVS. Geld, das den Auszubildenden verloren gegangen wäre, denn auch nachträglich hätte man diesen Differenzbetrag nicht erstatten können, so Weininger. Dazu kommt, dass das Themengebiet der verloren geglaubten Prüfung, Verwaltungs-Betriebswirtschaftslehre, als besonders schwierig gilt.

Für Ärger bei den Azubis hatte auch gesorgt, dass sie freitags dazu aufgefordert wurden, sich bereits am darauffolgenden Montag für einen Nachschreibetermin anzumelden. Man habe damit keine Gelegenheit gehabt, sich rechtlich beraten zu lassen, sagte eine betroffene Auszubildende Süddeutsche.de. Maximilian Weininger von der BVS begründete die kurze Frist mit dem erheblichen Zeitdruck, die Prüfungsergebnisse noch rechtzeitig zum geplanten Einstellungstermin am 1. September vorlegen zu können.

Keine Prüfungsunterlagen mehr per Post

Warum das Express-Paket sein Ziel erst nach zwei Wochen erreichte und selbst mit der Kennziffer zwischenzeitlich nicht auffindbar war, konnte die Post auf Anfrage von Süddeutsche.de nicht beantworten. "Wir müssen aber unumwunden einräumen, dass bei uns etwas schiefgelaufen ist", sagte ein Post-Sprecher. Es handle sich um einen bedauerlichen Einzelfall. Wie häufig es vorkommt, dass Pakete verloren gehen, wollte der Sprecher nicht sagen.

Bei der BVS will man sich in Zukunft beim Transport von Prüfungen nicht mehr auf die Post verlassen. "Wir ziehen unsere Schlüsse aus dem Vorfall und werden einen eigenen Mitarbeiter mit der Übergabe beauftragen", sagte BVS-Ausbildungsleiter Weininger.

Ob es unter den etwa 200 betroffenen Auszubildenden zu finanziellen Schäden gekommen ist, beispielsweise durch die Stornierung einer Urlaubsreise, ist nicht bekannt. Bei Post und BVS hofft man, dass noch einmal alle mit dem Schrecken davon gekommen sind.

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