Altenpflegerin aus Nürnberg:Leichen-Fotos per Whatsapp

Sie nannten sich "Die dreisten Drei": In einer Whatsapp-Gruppe soll eine Altenpflegerin aus Nürnberg ihren Kolleginnen Fotos von toten Heimbewohnern geschickt haben. Gespickt mit respektlosen Kommentaren. Nun steht die Frau vor Gericht.

Von Uwe Ritzer, Nürnberg

Arbeitsrichter sind es gewohnt, dass sich vor ihnen Abgründe des Alltags auftun. Wenn Arbeitgeber und ihre (meist ehemaligen) Beschäftigten sich vor Gericht streiten, dann geht es häufig nicht nur um Abfindungen und die Rechtmäßigkeit von Kündigungen, sondern auch um Fragen des menschlichen Umgangs. Der Fall mit dem Aktenzeichen 15 CA 1511/14 jedoch, den Richter Michael Kuhn von der 15. Kammer des Arbeitsgerichtes Nürnberg verhandeln muss, ist selbst für hartgesottene Juristen ungewöhnlich. Es geht um eine Altenpflegerin, der ihr Arbeitgeber gekündigt hat, weil sie tote Heimbewohner fotografiert und die Aufnahmen anschließend verschickt haben soll. Gegen sie ermittelt auch die Staatsanwaltschaft.

"Die dreisten Drei" nannte sich die Gruppe, die Sybille W. (Name geändert) und zwei Kolleginnen beim Handy-Kurznachrichten-Dienst Whatsapp eingerichtet hatten. Alle drei arbeiteten in einem Altenheim, das zum Sozialzentrum der Diakonie im Nürnberger Süden gehört. Im vergangenen Jahr soll Sybille W. gleich mehrfach verstorbene Altenheimbewohner fotografiert und die Aufnahmen innerhalb der dreisten Whatsapp-Gruppe verschickt haben. Versehen mit Kommentaren wie "War wohl zu viel Morphium." Wie lange das so ging, ist noch unklar, ebenso, wie viele solch makabre Fotos gemacht wurden.

Fristlose Kündigung für Sybille W.

Die Diakonie als Arbeitgeberin erhielt im Februar von alledem Kenntnis, als sich ein Bekannter einer der Frauen meldete und entsprechende Fotos zeigte. "Meine Mandantin hat daraufhin sofort reagiert und die beschuldigten Altenpflegerinnen einbestellt und zur Rede gestellt", sagt Diakonie-Anwältin Gislinde Kallenbach. Eine der Frauen kündigte nach dem Gespräch sofort, eine weitere ist im Mutterschutz.

Der Pflegerin Sybille W. kündigte die Diakonie fristlos, wogegen sie sich nun vor dem Arbeitsgericht wehrt. Zu dem obligatorischen Gütetermin erschien sie nicht persönlich, sondern schickte ihren Anwalt. Der sagte auf Anfrage, er müsse die Kündigungsgründe erst noch im Detail prüfen, vorher könne er nichts dazu sagen.

Parallel dazu beschäftigt der Fall auch die Staatsanwaltschaft. Denn zusätzlich zur Kündigung von Sybille W. hat die Diakonie die staatliche Heimaufsicht informiert und die Polizei eingeschaltet. "Ein solches Verhalten wie von den betroffenen Arbeitnehmern ist für meine Mandantin in jeder Hinsicht untragbar und wird nicht toleriert", sagt Anwältin Kallenbach.

Zwei Ermittlungsverfahren

Die Staatsanwaltschaft leitete gleich zwei Ermittlungsverfahren ein. Zum einen untersuchte sie, ob im beschrieben Fall tatsächlich einem verstorbenen Altenheimbewohner zu viel Morphium verabreicht, er also womöglich getötet wurde. "Das können wir inzwischen jedoch ausschließen", sagt Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke. Ein zweites Ermittlungsverfahren sei jedoch nach wie vor anhängig.

Es richtet sich nach SZ-Informationen gegen die mutmaßliche Leichen-Fotografin Sybille W., der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vorgeworfen wird. Der Paragraf 189 des Strafgesetzbuches sieht dafür im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die Staatsanwaltschaft wartet auf eine Stellungnahme des Verteidigers, danach will sie über den Fortgang des Verfahrens entscheiden. Der Anwalt gab auf SZ-Anfrage keine Stellungnahme ab. Er habe dafür keine Freigabe seiner Mandantin, sagte er.

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