Die Verstöße eines unterfränkischen Gastronomen gegen das Lebensmittelrecht dürfen vorerst nicht im Internet veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg am Mittwoch entschieden.
Der Gastronom hatte gegen einen geplanten Eintrag auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geklagt. Die Behörde sei nicht zur Information über allgemeine Hygienemängel einer Gaststätte ohne Bezug auf bestimmte Lebensmittel ermächtigt, begründeten die Richter die Entscheidung. Diese müssten konkret benannt werden.
Bayerische Betriebe, bei denen Kontrolleure Hygiene-Verstöße festgestellt haben, werden seit 1. September auf www.lgl.bayern.de aufgeführt. Inzwischen gibt es dort schon mehr als 100 Einträge.