Urteil:Freie Fahrt für Führerschein-Touristen

Wegen "beträchtlicher Alkoholisierung" hatte ein Deutscher seinen Führerschein verloren und hierauf in Tschechien eine Fahrerlaubnis erworben. In Deutschland wurde sie zunächst nicht anerkannt. Zu Unrecht.

Die Richter stellten klar: Ein in Tschechien erworbener Führerschein gilt auch in Deutschland. Damit folgte das Augsburger Verwaltungsgericht einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Gültigkeit von EU-Führerscheinen.

Ein Antragsteller, dem der deutsche Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgenommen worden war, darf mit einer in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland unterwegs sein.

Dem Mann war 2003 wegen "beträchtlicher Alkoholisierung" der Führerschein entzogen worden. Er hatte hierauf eine Fahrerlaubnis in Tschechien erworben, die in Deutschland nicht anerkannt wurde.

Die Entscheidung wurde jetzt korrigiert. Die Behörden sind danach nicht berechtigt, EU-Führerscheine wegen Vorfällen zu überprüfen, die sich vor deren Erteilung ereigneten, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Ministerium: europäisches Recht ändern

Das bayerische Innenministerium wies darauf hin, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland ohne medizinisch-psychologische Untersuchung nur gelte, wenn der Inhaber mehr als 185 Tage in dem Land lebt, in dem er den Führerschein erworben hat. Ein kurzfristiger Wohnungswechsel reiche dafür nicht aus.

Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte, eine Änderung des europäischen Rechts sei notwendig, um den "Führerscheintourismus" abzustellen. Der letzte EU-Verkehrsministerrat habe einem entsprechenden deutschen Entwurf zugestimmt.

Die Richtlinie soll bis spätestens 2007 in Kraft treten. Dann könnten Führerscheine aus anderen Ländern abgelehnt werden, wenn die Fahrerlaubnis vorher in Deutschland entzogen worden war.

(Az.: Au 3 S 06.600)

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