Wenn das Fahrzeug für eine hohe Geschwindigkeit geeignet ist, handelt ein Autofahrer bei hohem Tempo nach Ansicht der Richter nicht grob fahrlässig (Az.: 9 U 64/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Porsche-Fahrers gegen seine Vollkaskoversicherung statt. Der Kläger hatte auf einer Autobahn mit 200 Stundenkilometern ein anderes Fahrzeug überholt.
Beim anschließenden Spurwechsel verlor er die Kontrolle über den Wagen, an dem Pkw entstand Totalschaden. Die Richter urteilten, dass das Auto für die hohe Geschwindigkeit ausgelegt sei. Zudem habe keine Geschwindigkeitsbegrenzung gegolten und die Fahrbahn sei auch nicht nass gewesen.