Radfahrer:Auffahrer sind schuld

Auch Radler müssen genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern halten, urteilte ein Gericht.

Auch für Fahrradfahrer gilt auf der Straße die Faustformel: Wer auffährt, hat Schuld. Das berichtet die in Köln erscheinende Monatsschrift für Deutsches Recht unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle.

Nach dem Richterspruch müssen Radfahrer genug Abstand halten, um rechtzeitig bremsen zu können. Dies gilt dann, wenn ein Fahrzeug abbremst, aber auch wenn es langsamer anfährt, als der ankommende Radfahrer vermutet (Az.: 14 U 91/03).

Auch nicht rechts vorbei

Das Gericht wies mit dem Urteil einem Radfahrer die Alleinhaftung an einem Auffahrunfall zu. Der Kläger war mit seinem Rad auf einen langsam anfahrenden Wagen aufgefahren. Er hatte damit gerechnet, dass der Fahrer schneller losfahren würde. Außerdem gab er zu seiner Entschuldigung an, der Fahrer habe rechts nicht genügend Platz gelassen, damit er vorbeifahren könne.

Das OLG ließ beide Argumente aber nicht gelten. Die Richter betonten, ein Radfahrer dürfe zwar rechts an langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren. Eine Pflicht der Autofahrer, dafür genügend Platz zu lassen, bestehe jedoch nicht.

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