Wollen Autohalter zu einer günstigeren Kfz-Versicherung wechseln, sollten sie sich als Stichtag den 30. November vormerken. Laut dem ADAC kann sich ein Wechsel lohnen, weil einige Versicherungen seit Anfang September ihre Prämien gesenkt haben.
Einschreiben mit Rückschein
Die meisten Verträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Reguläre Kündigungen müssen in diesen Fällen bis zum 30. November - am besten als Einschreiben mit Rückschein - bei der Versicherung eingehen. Bei anderen Laufzeiten kann der Vertrag jeweils einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Nicht nur auf Jahresbeitrag achten
Bei der Suche nach einem neuen Versicherer sollten Autohalter aber nicht nur auf den Jahresbeitrag achten. So bieten einige Autoversicherer einen "Rabattretter" an. Dieser sieht Vergünstigungen für Autohalter vor, die lange unfallfrei gefahren sind und in die beste Schadenfreiheitsklasse 25 eingestuft wurden. Sie müssen in der Regel nur 30 Prozent des Beitragssatzes zahlen, erläutert ADAC-Mitarbeiter Marco Völklein. Auch nach einem Unfall bleibt der niedrige Beitragsatz für sie oft erhalten.
Zahlreiche Begünstigungen
Laut dem ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO lassen sich bei einem Wechsel der Kfz-Haftpflicht bis zu 870 Euro im Jahr einsparen, bei Zweitwagen sogar rund 2000 Euro. Wer weniger als 7000 Kilometer im Jahr fahre und / oder sein Auto in einer Garage unterstelle, sei in der Regel ebenso begünstigt wie jemand, der jährlich statt alle sechs oder drei Monate seine Beiträge bezahle.
Wichtig seien zudem unter anderem die Erreichbarkeit des Versicherers rund um die Uhr und günstige Konditionen für den Zweitwagen. Wann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung (die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt) sinnvoll sei, hänge in erster Linie vom Alter und vom Wert des Fahrzeugs ab.
Unterschiedliche Regelungen
Völklein zufolge ist es immer gut, vor Vertragsabschluss zu prüfen, in welche Klasse man nach einem Unfall eingestuft wird und wie sich dann die Beitragssätze erhöhen. Dies sei von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Wichtig sind laut ADAC auch kundenfreundliche Regelungen bei Tierschäden: Viele Unternehmen beschränken den Kasko-Schutz auf Unfälle mit Wild. Manche Versicherer zahlen aber auch bei Kollisionen mit Haus- und Nutztieren oder bei Schäden durch Marderbisse.
Außerordentliche Kündigung
Erhöht die Versicherung die Prämien, kann auch außerordentlich gekündigt werden, ergänzt der ADAC. Die Versicherung muss dabei einen Monat vor Inkrafttreten über die Erhöhung informieren. Innerhalb dieses Monats kann der Vertrag dann mit Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht aufgelöst werden.