Kfz-Hauptuntersuchung:Moderne Zeiten

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Alles wird anders - und ändert sich doch kaum. Vom Jahr 2006 an soll der Weg zur neuen Plakette bei der Hauptuntersuchung der Zeit angepasst werden.

Als einer der wichtigsten Punkte soll die Überprüfung elektronischer Systeme in die Prozedur aufgenommen werden. Doch intensive Kontrollen werden den Sachverständigen vorerst nicht möglich sein.

"Grundsätzlich ist es ein längst überfälliger Schritt, die Überprüfung dem Stand der Technik anzupassen", erklärt Helmut Blümer, Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn.

Dass es so lange gedauert hat, liegt laut Blümer auch daran, dass sich die Verantwortlichen zunächst nicht einigen konnten, welche Bereiche der Technik in die Prüfung einbezogen werden.

Elektronik im Visier

Laut Hans Jürgen Mäurer, Leiter der Entwicklung der Prüftechnik bei der Sachverständigen-Organisation Dekra in Stuttgart, sollen künftig acht Baugruppen mit möglichem Elektronikanteil überprüft werden. Dazu gehören Bremsanlage, Lenkung, Scheinwerfer und Leuchten. Sicherheitsgurte mit Gurtstraffern und Airbags sind ebenfalls im neuen Prüfumfang enthalten. Bei Cabriolets kommen ausfahrbare Überrollbügel zum Schutz bei Überschlägen hinzu, bei Lkw die Geschwindigkeitsbegrenzer.

Doch so sinnvoll das erscheinen mag, so wenig wird der Autofahrer zunächst davon haben. "Für den Autofahrer ändert sich zunächst einmal nichts", bestätigt Hermann Schenk, Sprecher der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) in Stuttgart.

Denn grundsätzlich kommen die neuen Prüfverfahren erst bei Fahrzeugen zum Einsatz, die nach dem Stichtag Anfang 2006 zugelassen werden - und die müssen ihre erste Hauptuntersuchung meist nicht vor dem Jahr 2009 absolvieren.

Hatten wir schon

Doch auch die Änderungen der Verfahren sind nicht tiefgreifend. "Die elektronischen Systeme werden teils noch mit vergleichsweise einfachen Mitteln überprüft", erklärt Schenk. Zunächst wird es oft so sein, dass der Prüfer die Zündung einschaltet und schaut, ob die Kontrolllämpchen korrekt aufleuchten und wieder ausgehen.

Genau das ist nicht neu: "Die Warnlampen werden auch jetzt schon kontrolliert", bestätigt Hans Jürgen Mäurer. Schließt der Prüfer aus einer Fehlfunktion der Lampen beispielsweise, dass ein Airbag nicht so funktioniert wie er soll, muss dem Fahrzeug auch heute schon die neue Prüfplakette wegen eines erheblichen Mangels verweigert werden.

Was steckt in den einzelnen Modellen?

Ein Unterschied wird aber darin bestehen, dass die Prüfer künftig besser wissen, welche elektronischen Einbauten in einem bestimmten Modell vorhanden sein müssten. Laut Mäurer haben Prüforganisationen zu diesem Zweck die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH gegründet. Sie soll bei den Herstellern Informationen sammeln, welches Fahrzeugmodell mit welchen elektronischen Komponenten ausgerüstet ist.

Auch Hermann Blick vom TÜV-Rheinland in Köln räumt ein, dass die geplanten Neuerungen noch nicht das Optimum darstellen. "Aber man muss mit der Sache ja erstmal starten."

Viele gefordert

Nach Ansicht der Fachleute müssen auch die Autohersteller mitspielen und bessere beziehungsweise einheitliche Kontrollmöglichkeiten schaffen.

Außerdem dürfen künftig nicht mehr viele Jahre verstreichen, bis die Verfahren aktualisiert werden. Schließlich kommen in immer kürzeren Abständen neue Systeme hinzu, deren Zustand kontrolliert werden muss.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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