Gesetzentwurf nach Bundesrats-Initiative:Regierung plant Alkoholverbot für Fahranfänger

Für 18- bis 24-Jährige soll die Grenze während der Probezeit auf 0,1 oder 0,2 Promille gesenkt werden.

Von Christoph Hickmann

Berlin - Fahranfänger müssen vom nächsten Jahr an mit einem Alkoholverbot rechnen. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums bestätigte am Dienstag, dass ein entsprechender Gesetzentwurf in Arbeit sei.

Demnach sollen PKW-Fahrer zwischen 18 und einschließlich 24 Jahren während ihrer Probezeit vor Fahrtantritt keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen. Dies soll auch für ältere Fahranfänger in der zwei Jahre dauernden Probezeit gelten.

Nach Angaben des Ministeriums soll der Entwurf noch in diesem Jahr in den Bundestag kommen. Ähnliche Initiativen hat es in den vergangenen Jahren bereits gegeben, ohne dass es zu einer Umsetzung kam.

Die aktuelle Arbeit am Gesetzentwurf geht auf einen Entschließungsantrag des Bundesrates zurück, den dieser auf Initiative Schleswig-Holsteins im Oktober an die Regierung gerichtet hatte.

Zur Begründung hatte der Bundesrat eine Statistik vorgelegt, nach der die Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen nur acht Prozent der Gesamtbevölkerung stelle, aber mehr als ein Drittel jener Autofahrer, die unter Alkoholeinfluss an Unfällen mit Toten oder Verletzten beteiligt seien. ¸¸Hier muss gegengesteuert werden", sagte nun Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Dietrich Austermann (CDU).

Höhere Risikobereitschaft

Auch die deutsche Polizeigewerkschaft bewertete die Initiative positiv, ebenso der ADAC. "Bei jungen Fahranfängern kommen drei Risikofaktoren zusammen", sagte der ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe. "Der Alkohol kumuliert mit der fehlenden Fahrpraxis. Dazu kommt eine höhere Risikobereitschaft in dieser Altersgruppe, etwa bei nächtlichen Fahrten über die Landstraße."

Regierung plant Alkoholverbot für Fahranfänger

Allerdings soll der Grenzwert künftig nicht bei null Promille liegen. Im Gespräch ist ein Limit zwischen 0,1 und 0,2 Promille, da sogar Säfte biologischen Alkohol enthalten und auch über Medikamente Alkohol in den Körper gelangt. Geringe Überschreitungen der Grenze sollen nach einem Entwurf aus dem vergangenen Jahr mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden.

Nicht alle Länder allerdings signalisierten Zustimmung. Aus dem Verkehrsministerium von Rheinland-Pfalz etwa hieß es, man wolle den Entwurf zunächst prüfen und sich erst dann äußern. Rheinland-Pfalz hatte sich bereits im Herbst dem Bundesrats-Antrag nicht angeschlossen.

Auch von den Grünen gab es Kritik. Deren jugendpolitischer Sprecher Kai Gehring erklärte: "Wer konsequent sein will, müsste in der Logik der Ministerpräsidenten null Promille für alle Fahrerinnen und Fahrer fordern." Statt ein "populistisches Sonderrecht für junge Fahranfänger" zu schaffen, solle im Straßenverkehr generell mehr und schärfer kontrolliert werden.

Generelles Verbot gefordert

Auch der Automobilclub von Deutschland (AvD) kritisierte das Vorhaben des Ministeriums. Eine Regelung speziell für Fahranfänger lasse den Umkehrschluss zu, erfahrene Kraftfahrer könnten auch mit Alkohol sicher fahren. "Dies aber ist falsch", hieß es. Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) forderte, für Autofahrer generell ein Alkoholverbot auszusprechen. Für ein solch umfassendes Verbot plädierte auch der Verkehrsclub Deutschland (VCD).

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