EU-Richtlinie:Pflicht-Programm

In allen Fahrzeugklassen einschließlich Reisebussen müssen sich jetzt Fahrgäste in der Europäischen Union anschnallen, soweit ein Sicherheitsgurt vorhanden ist.

Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die von den Mitgliedstaaten von sofort an in nationales Recht umgesetzt sein muss, wie die EU-Kommission in Brüssel erinnerte.

EU-weite Pflicht: Anschnallen im Reisebus (Foto: Foto: ddp)

Damit besteht beispielsweise auch bei der Mitfahrt in Bussen die Pflicht zur Benutzung von vorhandenen Gurten.

In Deutschland ist dies längst gesetzliche Praxis, wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte.

Bereits seit 2004 müssen Fahrgäste in deutschen Reisebussen vorhandene Beckengurte benutzen. Wie ein Ministeriumssprecher weiter ausführte, müssen hierzulande alle ausgelieferten Reisebusse seit Ende der neunziger Jahre mit solchen Gurten ausgestattet sein. Für sämtliche älteren Fahrzeuge gelte allerdings noch ein Bestandsschutz.

5500 zu rettende Leben

Die EU-Kommission betonte, wie wichtig die verschärften Vorschriften seien, die nun in der EU gelten sollen. Nicht angelegte Sicherheitsgurte seien eine der wichtigsten Ursachen für den tödlichen Ausgang von Unfällen. Würden die neuen Regeln konsequent eingehalten, könnten jedes Jahr bis zu 5500 Menschenleben gerettet werden.

Nach bisherigem EU-Recht bestand die Gurtpflicht nur für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. In Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzen sowie in Nutzfahrzeugen mussten Passagiere auf den Rücksitzen bislang keinen Gurt anlegen.

Ebenso gelten von nun an strengere Vorschriften zum Schutz von Kindern bei Unfällen. So müssen beispielsweise Kinder unter 135 Zentimetern Körpergröße zusätzlich zum Gurt eine dem Körpergewicht entsprechende Rückhalteeinrichtung benutzen.

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