BVerfG-Urteil:Ein Auto ist keine Waffe

Ein Auto ist strafrechtlich keine "Waffe". Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit einen Autofahrer vom Vorwurf entlastet, er habe unter Einsatz einer Waffe Widerstand gegen die Polizei geleistet.

Ein Auto ist keine Waffe - wenigstens nicht im Sinne des Strafrechts. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. In dem Fall ging es um den missglückten Versuch von Dresdner Polizisten, einen betrunkenen Autofahrer dingfest zu machen. Nach einer Verfolgungsjagd hatten die Polizisten den Mann gestellt. Als sich ein Beamter ins Fahrzeug beugte, um den Zündschlüssel abzuziehen, fuhr der Mann mit Vollgas rückwärts und riss den Beamten mehr als zehn Meter mit sich.

Ein Auto ist keine Waffe - wenigstens nicht im Sinne des Strafrechts, so das Bundesverfassungsgericht. (Foto: Foto: Phototek)

Das Manöver endete zwar ohne Verletzungen, doch wurde der Fahrer unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Landgericht Dresden erkannte sogar auf einen besonders schweren Fall, weil der Täter eine "Waffe im untechnischen Sinne" - nämlich das Auto - mit sich geführt habe. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte das Urteil. ( Az: 2 BvR 2238/07 - Beschluss vom 1. September 2008)

Die Karlsruher Richter dagegen gaben der Verfassungsbeschwerde des Autofahrers statt. Mit dem Begriff "Waffe" im Strafgesetz seien zwar nicht nur Gewehre und Pistolen gemeint, sondern auch Gegenstände, die bei "bestimmungsgemäßer Verwendung" erhebliche Verletzungen verursachen könnten. Das Auto dagegen werde typischerweise nicht zur Bekämpfung von Menschen oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt und sei damit keine Waffe.

Die Unterscheidung ist für die Höhe der Strafe entscheidend: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann im Normalfall mit höchstens zwei, beim Einsatz von Waffen mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

www.bundesverfassungsgericht.de

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