Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute in Bonn aufmerksam.
Allerdings können die Versicherungen die Kasko-Entschädigung für den eigenen Schaden kürzen, wenn die Fahrt mit Sommerreifen grob fahrlässig war.
Das gilt zum Beispiel, wenn ein Autofahrer mit Sommerreifen in einem winterlichen Skigebiet unterwegs ist und dort einen Unfall baut.