Andere Länder, andere Sitten:Winterreifen, Ketten, Licht: Die Regeln unserer Nachbarn

Unwissensheit schützt nicht vor Strafe. Wer im Winter ins Ausland fährt, geht daher oft unbewusst ein teures Risiko ein.

Klaus Justen

Bei der Fahrt in die benachbarten Wintersportländer müssen sich deutsche Autofahrer auf Verkehrsregeln einstellen, die von den hier bekannten abweichen. Denn: Nichtwissen schützt vor Strafe nicht - und das kann die Urlaubskasse empfindlich belasten.

So müssen in Österreich Winterreifen mindestens vier Millimeter Profil haben, will man eine Strecke befahren, für die Winterausrüstung vorgeschrieben ist. Bei Verstößen kann die Polizei ein Bußgeld verhängen, dessen Höhe allerdings nicht in einem Strafenkatalog vorgegeben ist.

Außerdem muss der Autofahrer damit rechnen, dass ihm die Benutzung der Straße verboten wird. Steht ein blaues Schild mit Schneekettensymbol am Straßenrand, müssen zwingend Ketten aufgelegt werden; Allradfahrzeuge können von dieser Pflicht durch ein Zusatzschild ausgenommen werden.

Licht auch bei Tag

Seit dem 15. November gilt in Österreich zudem ganzjährig die Lichtpflicht auch am Tag. Derzeit wird bei Kontrollen nur ermahnt, nach dem 15. April 2006 gilt dann ein Bußgeld von 15 Euro für Lichtmuffel.

In Italien gilt ebenfalls auf Landstraßen und Autobahnen Lichtpflicht, das Bußgeld beträgt 33 Euro. Für einzelne Strecken können durch Schilder Winterreifen vorgeschrieben sein, im Aostatal gilt diese Pflicht nach Angaben des ADAC generell von Mitte Oktober bis Mitte April.

In der Schweiz wird die Verwendung von Ketten durch das Schild "Schneeketten obligatorisch" angeordnet. Die Ketten müssen paarweise auf den Antriebsrädern montiert werden, ein Verstoß kostet rund 60 Euro.

© SZ vom 30.11.2005 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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