Auch bei einem absoluten Alkoholverbot müssten Fahranfänger nicht auf Pralinen oder Hustensaft verzichten. Zwar hat das Kabinett am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger beschlossen. Dabei handele es sich aber um ein allgemeines Handlungsverbot und keine Promillegrenze, erklärt Sven Rademacher, Sprecher des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) in Bonn.
Danach dürften die Führerscheinneulinge während der Probezeit zwar weder vor noch während der Fahrt alkoholische Getränke konsumieren. Alkoholhaltige Medikamente und Süßwaren seien von der Regelung aber ausgenommen.
Ganz viel Hustensaft erlaubt
Von der Einführung einer "Null-Promille-Grenze" sehe der Gesetzgeber vor allem aus messtechnischen und medizinischen Gründen ab, erklärt der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart. Bis 0,2 Promille müsse der Fahranfänger nicht mit Sanktionen rechnen - vor allem, wenn er glaubhaft machen kann, dass er alkoholhaltige Medikamente zu sich genommen hat, so Rademacher. "Bis Sie diesen Wert erreichen, müssen Sie viel Hustensaft trinken."
Dafür reichen nach Angaben des ACE künftig schon Zeugenaussagen aus, um nachzuweisen, dass ein Führerscheinneuling vor der Fahrt Alkohol getrunken hat. Blutproben und Atemalkoholanalysen seien dafür nicht unbedingt notwendig.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht vor, dass Verstöße gegen das Alkoholverbot am Steuer mit einem Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werden. Die neue Regelung gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit, unabhängig vom Alter.