Die Promillegrenze für Autofahrer soll in den nächsten Jahren auf 0,2 Promille sinken. Langfristig ist sogar ein totales Alkoholverbot im Gespräch. Experten schlagen schon jetzt ein Alkoholverbot an Tankstellen vor.
Kein Alkohol mehr an Tankstellen - dies schlagen Experten des Nationalen Drogen- und Suchtrats vor. Die Promillegrenze für Autofahrer solle außerdem mittelfristig auf 0,2 und langfristig auf Null sinken, heißt es in einem Maßnahmenkatalog für Bund und Länder. Die Geschäftsstelle der Bundesdrogenbeauftragten Sabine Bätzing (SPD) bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
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Um vor allem Jugendliche besser vor Alkohol zu schützen, schlägt die Arbeitsgruppe des Drogen- und Suchtrats auch Warnhinweise auf Bier- und Weinflaschen und eine Steuererhöhung vor. Die Altersgrenze für den Verkauf Bier und Wein soll von 16 auf 18 Jahre steigen.
0,2 Promille entspricht einem halben Liter Bier
Der Drogen- und Suchtrat - ein Gremium mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen und Sozialverbänden - soll im Auftrag der Drogenbeauftragten Empfehlungen aussprechen. Bätzing, die die Vorsitzende des Rates ist, hat über die Vorschläge noch nicht entschieden. "Das sind nur erste wissenschaftliche Vorschläge", hieß es aus der Geschäftsstelle. "Es ist alles noch im Entwicklungsprozess." Der Maßnahmenkatalog soll voraussichtlich im Sommer vorliegen. In Baden-Württemberg soll nach dem Willen der CDU/FDP-Regierung aus Gründen des Jugendschutzes an Tankstellen nachts kein Alkohol mehr verkauft werden.
Rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland gelten dem Drogen- und Suchtbericht 2007 zufolge als alkoholabhängig. Weitere 1,7 Millionen praktizieren einen missbräuchlichen Alkoholkonsum. Von den 12- bis 25-Jährigen greift jeder Fünfte regelmäßig zum Glas oder zur Flasche. Obwohl die Bundesbürger weniger Alkohol zu sich nehmen, liegt Deutschland im internationalen Vergleich mit rund 10 Liter reinem Alkohol pro Jahr auf dem achten Platz.
(sueddeutsche.de/dpa/gf)
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Es ist unverständlich, weshalb es noch immer kein Alkoholverbot an den Tankstellen gibt. Zumindest außerhalb der regulären Öffnungszeiten dürften dort niemals Spirituosen verkauft werden. Laut Gesetz ist nur Reiseproviant erlaubt, wozu alkoholische Getränke keinesfalls zählen, selbst wenn die Promillegrenze noch bei 0,5 liegt. Wie kann es sein, dass sich jedes Geschäft an Ladenöffnungszeiten halten muss, an der Tankstelle aber zu jeder Tageszeit Alkoholika in beliebiger Menge an Autofahrer abgegeben werden dürfen? Hier liegt wieder mal ein Beispiel für falsch verstandenen Liberalismus in Deutschland vor.
Mit diesem typischen überemotionalisierten Beispiel bestätigen Sie nur das, was ich viel weiter unten mal geschrieben habe.
Wenn in dem Beitrag steht, der Fahrer war "offensichtlich alkoholisiert", dann hatte er vermutlich mindestens einskommanochwas Promille im Gesicht. Und war damit sicherlich jenseits jeglicher 0,3-, 0,5- oder auch 0,8-Promille-Grenze.
Daß eine Nullkommanull-Promille-Grenze da etwas geholfen hätte, ist eine unbewiesene Unterstellung. Wenn Sie den passenden Polizeistaat mitliefern, vielleicht.
Hallo Z., Nachklapp:
Wenn Sie tough sind, können Sie ja mal bei dieser Hochzeitsgesellschaft für Ihre Thesen werben. Aber nicht traurig sein, wenn Sie gehörig den Frack vollkriegen:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/artikel/680/170184/
Wenn ich SBZ schreibe, dann meine ich SBZ. Der Hinweis auf die Regelungen jenseits der Zonengrenze soll darauf zielen, dass ein großer Teil unserer Bevölkerung (17 von 80 Mio) mit der von Ihnen angesprochenen Regelung konfrontiert war und sich durchaus darin einzurichten wußte, ohne dass das Ende des Abendlandes ausgerufen wurde. Geso.f.f.en wurde weiterhin, aber gefahren wurde nüchtern. Und Ihnen auch zuzugeben, dass eine klare Regelung wie eine Null-Promille-Grenze verpufft, wenn sie nicht kontrolliert wird. Der Rückzug der Polizei aus der Fläche ist auch in diesem Bereich das falsche Signal.
Im übrigen kann ich auch auf die nordischen Länder verweisen, an deren demokratischem Grundverständnis wohl kein ernsthafter Zweifel angebracht ist.
Ich teile allerdings auch die hier geäußerten Bedenken, dass ein Alkoholverkaufsverbot an der Tanke in diesem Punkt den Durchbruch bringt und kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier recht unglücklich zwei verwandte aber getrennte Themen verquickt werden, mit der Folge, dass man keinem gerecht wird.
@ Veltliner:
Ich finde es irgendwie bezeichnend, dass Sie für das "Funktionieren" einer solchen Regelung ausgerechnet die Gesetze eines Regimes anführen, das im Namen der einzig wahren Lehre gemordet, gefoltert, alle auf Schritt und Tritt bespitzelt und sein komplettes Volk eingesperrt hat.
Übrigens hatte die SBZ keine 0,0-Promille-Grenze.
Wohl aber die DDR, die Sie wohl wirklich meinten.
Zu diesem Thema gibt es übrigens hier einen interessanten Artikel:
http://www.ddr-brauwesen.de/alkoholmissbrauch-in-der-ddr.php
Zitat:
Die ab 1956 festgeschriebene 0,0-Promillegrenze im Straßenverkehr, intensiv kontrolliert und zumeist penibel eingehalten, gaukelte eine abstinente Gesellschaft vor. Mit der Wirklichkeit hatte das propagierte Selbstbild ziemlich wenig gemein umso deutlicher zeigt es die Idealvorstellungen des Umgangs mit Alkohol in der "neuen Gesellschaft".
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