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Meldungen zum Coronavirus:Inzidenz und Neuinfektionen erreichen erneut Höchstwerte

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Das Robert-Koch-Institut meldet 297 845 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 45 000 Fälle mehr als am Freitag vor einer Woche. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 1706 von 1651 am Vortag. Beides sind erneut neue Höchstwerte seit Beginn der Pandemie. Insgesamt liegt damit in Deutschland die Zahl der bestätigten Infektionen bei mehr als 18,2 Millionen. 226 weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 126 646.

Die Zahlen haben allerdings nur begrenzt Aussagekraft. Experten gehen von einer hohen Zahl von Fällen aus, die in den RKI-Daten nicht erfasst sind. Testkapazitäten und Gesundheitsämter sind vielerorts am Limit, Kontakte werden nur noch eingeschränkt nachverfolgt. Deshalb bilden wir im SZ-Corona-Dashboard einen Mittelwert aus den Meldungen der vergangenen sieben Tage ab, der Schwankungen von Tag zu Tag ausgleichen soll. Mehr Informationen dazu finden Sie im Transparenz-Blog, weitere Daten und Grafiken zur Pandemie hier. (18.03.2022)

  • Was im neuen Infektionsschutzgesetz steht und was das für die kommenden Monate bedeutet

Das RKI appelliert an die Eigenverantwortung

Angesichts des zuletzt wieder kontinuierlich zunehmenden Infektionsgeschehens in Deutschland hält das Robert Koch-Institut (RKI) weiterhin vor allem das Verantwortungsbewusstsein und Kontaktverhalten der Menschen für wegweisend. "Der weitere Verlauf der Pandemie hängt davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung weiterhin verantwortungsbewusst verhalten beziehungsweise in welchem Umfang mögliche infektionsrelevante Kontakte zunehmen", heißt es im Corona-Wochenbericht des RKI vom Donnerstagabend.

"Es herrscht weiterhin ein sehr hoher Infektionsdruck in der Bevölkerung", schreiben die Experten in dem Bericht. Demnach sind die Sieben-Tage-Inzidenzen in allen Altersgruppen erneut angestiegen, insbesondere stark bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Zahl der Arztbesuche in Deutschland wegen Corona in der vergangenen Woche sei in allen Altersgruppen mit Ausnahme der 0- bis 4-Jährigen wieder gestiegen.

Eine Zunahme der schweren Krankheitsverläufe betreffe insbesondere die Altersgruppe der ab 80-Jährigen, heißt es. Zudem verweisen die Experten auf die wieder deutlich angestiegene Zahl der in der vergangenen Woche durchgeführten Laboruntersuchungen. Es seien aber noch weitere Testkapazitäten vorhanden.

Der noch leichter übertragbare Omikron-Subtyp BA.2 ist in Deutschland demnach weiter rasch auf dem Vormarsch und mittlerweile für eine Vielzahl der Infektionen verantwortlich. Bis zum Ende der ersten Märzwoche ist dem Bericht zufolge der Anteil von BA.2 an einer Stichprobe auf etwa 62 Prozent gestiegen. In der Woche zuvor hatte der Wert noch bei etwa 50 Prozent gelegen.

Die leichtere Übertragbarkeit von BA.2, die Rücknahme kontaktreduzierender Maßnahmen und ein verändertes Verhalten der Bevölkerung seien mutmaßlich der Grund, warum die Zahl der übermittelten Infektionen in der letzten Woche erneut deutlich angestiegen sei, schreiben die Experten. Konkret stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz demnach in der Woche bis zum 13. März im Vergleich zur Vorwoche um 22 Prozent an, in allen Bundesländern bis auf Berlin waren teils deutlich steigende Fallzahlen zu verzeichnen. (18.03.2022)

Mehr als 100 Corona-Fälle in JVA Oldenburg

In der Justizvollzugsanstalt Oldenburg sind nach Informationen der Neuen Osnabrücker Zeitung mehr als 100 Gefangene und Beschäftigte positiv auf das Coronavirus getestet worden. Das bestätigte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums der Zeitung. Seit dem 9. März sei bei 98 Insassen und 18 Beschäftigten eine Infektion per PCR-Test nachgewiesen worden. Die Testung war nach einzelnen Fällen angeordnet worden. "Die Gefangenen haben ganz überwiegend einen leichtgradigen Krankheitsverlauf; einige gaben an, gar nichts zu merken", hieß es aus dem Ministerium. Es gebe keinen Fall mit schweren Symptomen. Insgesamt seien 300 Menschen in der JVA Oldenburg inhaftiert. (18.03.2022)

Wüst hält neues Gesetz für "rechtlich unsicher und praktisch nicht umsetzbar"

Mehrere Ministerpräsidenten haben in der Beratung mit Kanzler Olaf Scholz nach Angaben aus Teilnehmerkreisen am Donnerstag massive Kritik am Corona-Kurs der Ampel-Koalition geübt. Als Scholz schließlich nach den Beratungen vor die Presse trat, klang die Sache etwas harmonischer. Er sprach von "konstruktiven Diskussionen". Mit Blick auf das neue Infektionsschutzgesetz, das Bundestag und Bundesrat am Freitag verabschieden sollen, räumte er ein, "die Länder wünschen sich mehr". Aus Scholz' Sicht ist das neue Gesetz dennoch eine gute rechtliche Grundlage, auf der für die Zukunft aufgebaut werden könne. "Nun treten wir auch in eine neue Phase der Pandemie ein, in der wir, wie fast alle unsere Nachbarländer auf die meisten Schutzmaßnahmen verzichten werden", sagte Scholz.

Die Corona-Pandemie sei nicht vorbei, darüber sei man sich einig, betonte er. Eine gute Nachricht sei jedoch, dass die Lage in den Krankenhäusern weniger dramatisch sei, als sie bei einem solchen Anstieg hätte erwartet werden können. Wer geimpft oder geboostert sei, könne zudem auf einen milden Verlauf hoffen. Das Infektionsschutzgesetz trage auch diesem Umstand Rechnung.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst, aufgrund seiner Corona-Infektion online zugeschalten aus Jerusalem, übte hingegen deutliche Kritik - und dürfte damit die Stimmung unter den Länderchefs treffend wiedergegeben haben. "Die Länder haben im Februar gemeinsam alle parteiübergreifend gesagt, dass wir auch über den März hinaus Möglichkeiten für einen Basisschutz brauchen." Zur Pandemiebekämpfung brauche es darüber hinaus kurze Reaktionszeiten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bringe das exakte Gegenteil. Er sei viel zu kompliziert, um schnell reagieren zu können. Wüst sprach von langen Verfahren und hohen Hürden, "für so grundlegende Schutzmaßnahmen wie den Abstand und Maske." Sein Fazit zu den neuen Regelungen: sie seien "rechtlich unsicher und praktisch nicht umsetzbar".

Wüst kritisierte außerdem, dass der Bund das Gesetz - entgegen anderslautender Versprechen - ohne eine frühzeitige Beteiligung der Länder konzipiert habe. "Und das obwohl die Länder maßgeblich für den Vollzug zuständig sind". Die Kritik an Maßnahmen und Verfahren seien während der Beratungen länderübergreifend gewesen, so Wüst.

Während der Ministerpräsidentenkonferenz sollen Landeschefs von Linken, SPD, Grünen und der Union der Regierung übereinstimmend vorgeworfen haben, mit dem neuen Infektionsschutzgesetz aus der zweijährigen gemeinsamen Pandemiebekämpfung auszusteigen.

"Einen solchen Umgang mit den Ländern hat es noch nie gegeben", habe etwa Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kritisiert. Niedersachsens Landeschef Stephan Weil (SPD) sagte nach Angaben von Teilnehmern, das Abschieben aller Verantwortung auf die Länder sei nicht vertretbar. "Das Verfahren ist schlicht unsäglich", habe Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) angemerkt. Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) habe gesagt, dass sie den Frust der Kollegen verstehen könne. Die Abschaffung der Maskenpflicht sei schlicht falsch. (17.03.2022)

Kontroverse Debatte zur allgemeinen Impfpflicht im Bundestag

Die Frage einer allgemeinen Impfpflicht in Deutschland hat im Bundestag zu einer kontroversen Debatte geführt. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Impfpflicht tot", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Sepp Müller. Im Bundestag gebe es keine Mehrheit für sie. Müller warb für die entsprechende Initiative seiner Fraktion, nur diese sei mehrheitsfähig: CDU und CSU haben vorgeschlagen, von einer allgemeinen Impfpflicht erst einmal abzusehen. Diese könnte nur stufenweise kommen, wenn neue, gefährlichere Virusvarianten aufträten und zugleich die Impfquote zu niedrig bleiben sollte.

Etwa ein Drittel der Abgeordneten sollen hinter einer Initiative für eine Impfpflicht jedes Volljährigen stehen. In ihrem Namen sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens, ohne diesen Schritt werde die Impfquote weiter zu niedrig bleiben. "Warten Sie nicht ab", warb sie mit Blick auf die Union, "gehen Sie mit uns den Weg der Vorsorge." Manuel Höferlin (FDP) warb mit Nachdruck für die Corona-Impfung, eine Verpflichtung dazu sei aber der falsche Weg. "Statt Zwang wäre Einsicht das Gebot der Stunde." Höferlin unterstützt einen überfraktionellen, mehrheitlich aber von FDP-Abgeordneten getragenen Antrag gegen die Impfpflicht. Auch die AfD hat einen solchen eingebracht.

Andrew Ullmann warb für seinen Entwurf mit den Worten, dieser baue Brücken. Die Gruppe um den FDP-Politiker will eine verpflichtende Aufklärung über die Corona-Impfung für jeden. Und um "Impflücken" bei besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schließen, käme womöglich eine Pflicht ab einem Alter von 50 Jahren infrage.

Auch zwei Bundesminister ergriffen das Wort, beide warben vehement für die Impfpflicht ab 18: "Die Freiheitsinterpretation der wenigen darf nicht zur permanenten Freiheitseinschränkung der vielen führen", sagte Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) klagte, die Ungeimpften trügen "die Verantwortung dafür, dass wir nicht weiterkommen". Mit der Impfpflicht habe man die Chance, aus der Pandemie herauszukommen. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach sich am Donnerstag erneut für die allgemeine Impfpflicht aus - aber nicht in der Debatte, sondern nur via Twitter.

Beim Thema Impfpflicht ist im Bundestag eine Abstimmung ohne Fraktionszwang vorgesehen. Auf dem Tisch liegen mehrere Vorschläge:

Impfpflicht ab 18: Der Vorschlag kommt von einer Gruppe um den Grünen-Politiker Janosch Dahmen und den stellvertretenden SPD-Fraktionschef Dirk Wiese. Laut Baehrens haben sich ihm 237 Abgeordnete verschiedener Parteien angeschlossen, also fast ein Drittel des Bundestags. Nach diesem Gesetzentwurf würde eine Impfpflicht vom 1. Oktober an greifen und wäre bis Ende 2023 befristet.

Mögliche Impfpflicht ab 50: Eine Abgeordnetengruppe um den FDP-Gesundheitspolitiker Ullmann spricht sich für eine Beratungspflicht und eine mögliche Impfpflicht ab 50 Jahren aus. Dem haben sich laut Ullmanns Büro bisher 45 Politiker angeschlossen. Ungeimpfte Erwachsene sollen zunächst zu einer ärztlichen Pflicht-Impfberatung. Je nach Corona-Lage und Stand der Impfkampagne könnte der Bundestag später in einem zweiten Schritt eine Impfpflicht ab 50 beschließen - befristet bis Ende 2023.

"Impfvorsorgegesetz": CDU und CSU machen als Fraktion einen eigenen Vorschlag. Sie wollen ein Impfregister aufbauen, damit klar wird, wer geimpft ist und wer gezielt angesprochen werden müsste. Einen Impfpflichtbeschluss zum jetzigen Zeitpunkt lehnt die Union ab und spricht sich stattdessen für einen "gestuften Impfmechanismus" aus. Dieser könnte eine Impfpflicht vorsehen, aber nur für besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen.

Anträge gegen die Impfpflicht: Einen Antrag gegen die Einführung einer Impfpflicht hat eine Abgeordnetengruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki eingebracht. Dem haben sich nach Angaben aus Kubickis Büro 50 Abgeordnete verschiedener Parteien angeschlossen. Daneben hat auch die AfD einen Antrag gegen die Einführung einer Impfpflicht eingebracht. (17.03.2022)

BGH: Kein Anspruch auf Entschädigung bei Corona-Schließung

Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Er wies in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab, der im Frühjahr 2020 weitgehend schließen musste.

Hilfeleistungen für von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche seien keine Aufgabe der Staatshaftung, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Aus dem Sozialstaatsprinzip folge nur eine Pflicht zu innerstaatlichem Ausgleich. Die nähere Ausgestaltung bleibe dem Gesetzgeber überlassen. In der Pandemie sei der Staat dieser Verpflichtung durch die Auflage von Hilfsprogrammen nachgekommen.

Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Möglich wäre nur noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung hat grundsätzlichen Charakter. Die Land- und Oberlandesgerichte orientieren sich in aller Regel daran. Dort sind nach Herrmanns Worten bundesweit viele ähnliche Verfahren anhängig.

Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, hatten Bund und Länder in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 das öffentliche Leben heruntergefahren. Auch die Gastronomie musste wochenlang schließen. Das traf auch den Betrieb des Klägers, das Schloss Diedersdorf südlich von Berlin. Eigentümer Thomas Worm und seine Tochter Salina beziffern ihre Einbußen mit 5438 Euro am Tag - durch entgangenen Gewinn und laufende Kosten. Die Familie bekam zwar 60 000 Euro Soforthilfe. Aber diese Summe deckt gerade einmal elf Tage ab, wie ihr Anwalt vorrechnete. Die Worms wollten erreichen, dass das Land Brandenburg ihnen eine Entschädigung von mindestens 27 000 Euro zahlen muss. Ihre Klage hatte am Landgericht Potsdam und am Oberlandesgericht Brandenburg keinen Erfolg. Nun wies der BGH auch die Revision zurück. (17.03.2022)

Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz

In Deutschland können Unternehmen künftig selbst festlegen, wie sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Coronavirus schützen wollen, verpflichtende Vorgaben dafür gibt es keine mehr. Das hat die Bundesregierung mit einer neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die bisherige läuft am Samstag aus. Die Arbeitgeber sollen demnach von kommender Woche an eine "Gefährdungsbeurteilung" erstellen und diese in ein Hygienekonzept einfließen lassen, wie das Arbeitsministerium mitteilt. Auch müssen sie den Beschäftigten ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Corona impfen zu lassen.

Drei zentrale Vorschriften aber fallen weg: Bislang darf am Arbeitsplatz nur erscheinen, wer gegen Corona geimpft, davon genesen oder negativ auf den Erreger getestet worden ist (3 G). Die Arbeitgeber müssen bisher ihrer Belegschaft mindestens zwei Tests pro Woche kostenlos anbieten. Zudem sind sie in vielen Fällen verpflichtet, Home-Office zu ermöglichen. Diese Regelungen laufen nun aus.

Da die fünfte Corona-Welle noch nicht vorbei sei, müssten die Betriebe "für eine Übergangszeit noch Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach der Kabinettssitzung. Dazu zähle, Abstand zu halten, Maske zu tragen oder regelmäßig zu lüften. "Auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch Home-Office und regelmäßige Testangebote, sind sinnvolle Maßnahmen." Dass aber nur zu empfehlen und nicht vorzuschreiben, reiche nicht aus, hatten die Gewerkschaften vor der Kabinettssitzung kritisiert. Die neue Verordnung ist bis 25. Mai gültig. (16.03.2022)

3600 Euro weniger Ausgaben in der Pandemie

In zwei Pandemie-Jahren und während langer Lockdowns haben die Menschen in Deutschland ihren Konsum stark gedrosselt und mehr Geld gespart. "Die Deutschen haben in dieser Zeit rund 300 Milliarden Euro weniger ausgegeben als in einer Welt ohne Corona", schreibt das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer Studie. Dies seien pro Kopf etwa 3600 Euro. Hauptursache seien eingeschränkte Einkaufs- und Freizeitangebote sowie die höhere Inflation. In beiden Corona-Jahren übertraf das private Sparen laut IW den vorherigen Durchschnittswert um jeweils rund 100 Milliarden Euro - die Sparquote der privaten Haushalte sprang 2020 und 2021 von elf auf durchschnittlich 15,5 Prozent.

Die deutsche Wirtschaft verlor den IW-Forschern zufolge aufgrund der Pandemie rund 340 Milliarden Euro Wertschöpfung im Vergleich zu einem Verlauf ohne Pandemie. Die höchsten Einbußen verzeichneten Dienstleister und Industrie. So entfallen demnach knapp 60 Prozent der bisherigen Verluste auf die Dienstleister - das entspricht mehr als 200 Milliarden Euro. Besonders stark betroffen seien Kunst und Kultur, Sport und persönliche Dienstleistungen, aber auch Handel und das Gastgewerbe. Auf das verarbeitende Gewerbe entfällt mehr als ein Drittel der Einbußen. Weitgehend unbeschadet kamen hingegen die Bauwirtschaft und der Agrarsektor durch die Krise.

Die Wirtschaft sei zwar auf dem Weg der Erholung, doch der Krieg in der Ukraine zögere die Rückkehr zur ökonomischen Normalität weiter hinaus, so das Institut. "Die langfristigen Auswirkungen auf die Wirtschaft sind noch kaum abzusehen", sagte IW-Direktor Michael Hüther. Man beobachte in einigen Branchen Produktionsstopps aufgrund der hohen Energiepreise, die sich bereits vor dem Einmarsch Russlands angedeutet hätten. "Wenn diese in der Breite greifbar werden, droht ein Anstieg der Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit", so Hüther. ( 16.03.2022)

Biontech beantragt in den USA Notfallzulassung für zweite Booster-Impfung

Biontech und Pfizer haben in den USA eine Notfallzulassung für eine zweite Booster-Impfung mit ihrem gemeinsamen Vakzin beantragt. Sie soll für Patienten ab einem Alter von 65 Jahren gelten, die bereits mit einem der zugelassenen Impfstoffe geboostert sind, wie die Firmen mitteilten. Der Zulassungsantrag stütze sich auf Daten aus Israel, die während der Omikron-Welle erhoben wurden und erhöhte Immunantworten bei weniger Infektionen und schweren Erkrankungen zeigten, erklärten die Unternehmen. (16.03.2022)

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