Pandemie-Maßnahmen:Welche Corona-Regeln wo gelten

Pandemie-Maßnahmen: Was passiert, wenn die bundesweiten Corona-Beschränkungen fallen? Mit rot-weißen Absperrbändern umwickelte Figuren einer Installation des Künstlers Dennis Josef Meseg in Berlin.

Was passiert, wenn die bundesweiten Corona-Beschränkungen fallen? Mit rot-weißen Absperrbändern umwickelte Figuren einer Installation des Künstlers Dennis Josef Meseg in Berlin.

(Foto: John MacDougall/AFP)

Am Sonntag fallen die bundesweit geltenden Corona-Vorschriften, danach bestimmen die Bundesländer selbst. Ein Überblick über das bevorstehende Durcheinander.

Von Rainer Stadler

Auch zwei Jahre nach Pandemiebeginn entzieht sich das Virus allen Prognosen und selbst kurzfristigen Vorhersagen. Noch vor vier Wochen begrüßte Gerald Gaß, der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die von der Bundesregierung beschlossenen schrittweisen Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Schließlich ließen "die Zahlen ja erkennen, dass wir auch den Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten haben". Zum Auftakt des Krankenhausgipfels in Berlin gab die DKG nun ein Statement heraus, das weit weniger optimistisch klingt: Die deutschen Krankenhäuser arbeiteten "weiterhin im Ausnahmezustand", heißt es darin. "Die Hoffnung auf eine gewisse Entlastung und einen Routinebetrieb löst sich gerade in Luft auf."

Mit der Hoffnung auf ein Ende der Corona-Maßnahmen scheint es nicht viel anders zu sein. In vielen Bundesländern steigen die Fallzahlen seit Tagen wieder steil an und erreichen Höchstwerte. Wie schon zuvor in der Pandemie führt die neuerliche Kehrtwende zu einem Wirrwarr von Antworten auf die große Frage, welche Reaktion nun sinnvoll wäre: Trotzdem lockern? Oder die bisherigen Auflagen beibehalten?

Praktisch alle Länderregierungen werden die bisherigen Maßnahmen verlängern

Eigentlich hatte der Bund den 20. März zum Tag der Freiheit auserkoren. Das Infektionsschutzgesetz, in dem dieses Datum festgeschrieben ist, lässt allerdings eine zweiwöchige Übergangsfrist zu. In dieser Zeit können die bisherigen Maßnahmen weiterlaufen, wenn die Bundesländer das wünschen. Wie es aussieht, werden praktisch alle Länderregierungen diese Frist bis zum 2. April nutzen und fürs Erste auf die völlige Freiheit verzichten. Damit wird wieder einmal der föderale Flickenteppich ausgerollt. Die Maßnahmen unterscheiden sich von einem Bundesland zum nächsten, aber zumindest die Muster ähneln sich.

Die Maskenpflicht soll laut Bundesverordnung weiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen gelten. Baden-Württemberg hat darüber hinaus vorgesehen, sie auch in den Schulen beizubehalten. Das benachbarte Bayern will Grund- und Förderschulen ausnehmen - obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Sechs- bis Elfjährigen auf weit über 3000 gestiegen ist. Auch Rheinland-Pfalz plant, lediglich an weiterführenden Schulen Masken im Unterricht vorzuschreiben. Aus Nordrhein-Westfalen heißt es, das Schulministerium prüfe noch, ob diese Pflicht vom kommenden Montag an fallen soll.

In Hessen soll die 3-G-Regel für Restaurantbesuche über den 20. März hinaus gelten, ebenso in Bayern. Außerdem haben dort weiter nur Geimpfte oder Genesene Zugang zu Kultur- oder Sportveranstaltungen. Wer Clubs oder Diskotheken besuchen will, benötigt zusätzlich einen negativen Corona-Test. In Niedersachsen dagegen wird kein Unterschied zur übrigen Gastronomie gemacht. Das bedeutet: Auch in Clubs dürfen alle, die sitzen oder essen, die Masken abnehmen. Nur beim Aufstehen muss Mundschutz getragen werden - und beim Tanzen.

Außerdem gilt in vielen Bundesländern weiter eine Testpflicht, insbesondere an Schulen. Brandenburg etwa sieht für Schülerinnen und Schüler Tests im Abstand von drei Tagen vor. Auch Berlin will weiter an den Schulen testen, von Anfang April an soll dafür aber die Maskenpflicht fallen. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey kündigte außerdem an, dass es dann generell keine kostenlosen Bürgertests mehr geben werde. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz laufe die bisherige Testverordnung aus. Viele Teststellen, die derzeit vom Bund unterstützt würden, seien deshalb wohl nicht mehr aufrechtzuerhalten.

Es gibt auch Stimmen, die Lockerungen bei Fallzahlen in Rekordhöhe befürworten

Das neue Gesetz wird den Ländern auch keine Möglichkeit mehr geben, die Besucherzahl von Großveranstaltungen einzuschränken. Ausverkaufte Fußballstadien sind demnach im April wieder möglich. In Brandenburg erwägt die Regierung jedoch, dort nur Besucher zuzulassen, die geimpft oder genesen sind. In Berlin dagegen soll es keine Auflagen für Massenveranstaltungen mehr geben.

Länderübergreifend ist die Ratlosigkeit angesichts der verordneten Lockerungen. Ein Berliner Amtsarzt drückte in der "RBB-Abendschau" sein Befremden darüber aus, dass die Pandemie nun "per Dekret für beendet erklärt" werde, obwohl die Zahlen eine andere Realität zeigen. Die Stringenz der Maßnahmen sei "endgültig verloren gegangen". Die Landesregierung von Niedersachsen äußerte ebenfalls ihren Unmut über den Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes. Die dort verankerten Maßnahmen seien zur Eindämmung der Pandemie "nicht ausreichend", nötig seien "mehr prophylaktische, präventive Möglichkeiten". Trotzdem kündigte die Regierung an, am kommenden Freitag im Bundesrat für den Entwurf zu stimmen. Ansonsten bliebe überhaupt keine Möglichkeit mehr, Corona-Regeln zu erlassen, erläuterte eine Sprecherin.

Während auf Bundesebene vor allem die FDP die Lockerungen vorantreibt, lässt sich dies auf Länderebene nicht so genau verorten. Die CDU in Baden-Württemberg etwa sprach sich vehement für die Maskenpflicht in Schulen aus. "Wir halten das angesichts des heftigen Infektionsgeschehens, das wir in Deutschland und Baden-Württemberg haben, für zwingend notwendig", erklärte der stellvertretende Regierungschef Thomas Strobl. In Brandenburg hingegen fordern die Christdemokraten die Abschaffung dieser Pflicht.

Es gibt auch Stimmen, die Lockerungen bei Fallzahlen in Rekordhöhe grundsätzlich befürworten. Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sagte, die Bürger müssten sich auf Zusagen der Politik verlassen können. Das Gesundheitssystem sei derzeit nicht in Gefahr, überlastet zu werden. Deshalb findet Gassen: "Wir müssen endlich als Gesellschaft lernen, mit Corona zu leben, ohne dass alle paar Monate die Politik das öffentliche Leben herunterfährt."

Pandemie-Maßnahmen: "Besorgniserregend": Die Infektionszahlen gehen hoch, und seit einigen Tagen steigt auch wieder die Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen.

"Besorgniserregend": Die Infektionszahlen gehen hoch, und seit einigen Tagen steigt auch wieder die Zahl der Corona-Patienten auf Intensivstationen.

(Foto: Daniel Vogl/picture alliance/dpa)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach argumentiert ähnlich, auch wenn er die aktuellen Zahlen "besorgniserregend" nennt. Er hat die Bundesländer aufgefordert, von der Übergangsfrist bis zum 2. April Gebrauch zu machen und, wenn nötig, auch von der Hotspot-Regel. Dabei handelt es sich um eines der wenigen Werkzeuge, die den Bundesländern verbleiben, wenn das neue Infektionsschutzgesetz wie vorgesehen in Kraft tritt. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen und überlasteten Kliniken sind demnach weiter Beschränkungen möglich. Aber ein genauer Grenzwert ist im Gesetz nicht definiert. Aus Niedersachsen hieß es, kritisch werde es, wenn die Zahl der Neuaufnahmen wegen Corona in Klinken auf wöchentlich 20 je 100 000 Einwohner steigt. Zuletzt lag der Hospitalisierungsindex dort bei 13,8.

In Bayern, wo die Inzidenz gerade den Wert von 2000 überschritten hat, erwägt die Regierung, das ganze Land zum Hotspot zu erklären. Dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen, zeichnet sich allerdings noch nicht ab. Bürgermeisterin Giffey etwa erklärte, die Hotspot-Regelung komme für Berlin derzeit nicht in Betracht, sie sei an enge Voraussetzungen geknüpft. "Dafür müsste eine gravierende Infektionslage vorliegen mit größerer Überlastung der kritischen Infrastruktur." Als sie das am Dienstag sagte, lag die Sieben-Tage-Inzidenz in der deutschen Hauptstadt bei 871,8.

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