Süddeutsche Zeitung

Gesetzentwurf zur Legalisierung:Buschmann verteidigt Cannabis-Pläne gegen Kritik des Richterbundes

Lesezeit: 2 min

Die Richter warnen vor mehr Belastung für die Justiz, wenn die Droge legal konsumiert werden darf. Der zuständige Minister sieht das anders. Am Mittag wird der Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung vorgestellt.

Die Bundesregierung will an diesem Mittwoch den ersten Schritt zur Legalisierung von Cannabis machen und im Kabinett über einen Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beraten. Danach wäre Erwachsenen der Besitz von 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt. In begrenztem Umfang soll der Eigenanbau zu Hause oder in Vereinigungen legalisiert werden. Läden zum Verkauf von Cannabis soll es vorerst nicht geben. Der Legalisierungskurs der Ampel-Koalition ist umstritten. Die Ärzteschaft warnt vor einer Verharmlosung der Gesundheitsgefahren - und der Deutsche Richterbund fürchtet eine zusätzliche Belastung für die Justiz.

Dieser Kritik hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) widersprochen. "Ich bin sehr zuversichtlich, dass eine pragmatischere Drogenpolitik zu einer Entlastung der Gerichte führen wird. Die geäußerte Skepsis des Richterbundes mag vielleicht auch daher rühren, dass man generell bei diesem Vorhaben politische Vorbehalte hat", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Sein Ministerium werde beobachten, wie sich das Gesetz in der Praxis bewähren werde, sagte Buschmann. "Generell gilt: Wenn Menschen auf legale Weise Cannabis kaufen und konsumieren können, werden die Fälle weniger, die vor Gericht landen."

Der Richterbund hatte hingegen erklärt, die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zum Anbau und zur Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen sollen, müssten kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Auch die Innenminister von Nordrhein-Westfalen und Sachsen, Herbert Reul und Armin Schuster, sowie Hessens Justizminister Roman Poseck (alle CDU) sehen den Gesetzentwurf der rot-grün-gelben Bundesregierung kritisch. "Mit diesem Gesetz wird ein kompletter Kontrollverlust verbunden sein", sagte Schuster dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Am Mittag wird Lauterbach den Gesetzentwurf bei einer Pressekonferenz vorstellen, nach der Sommerpause im Bundestag soll darüber beraten und entschieden werden. Inkrafttreten könnten die neuen Regeln dann noch in diesem Jahr.

Cannabis-Legalisierung: Grenzwerte für Autofahrer fehlen noch

Cannabis zu Hause oder gemeinschaftlich in speziellen Clubs anbauen oder ganz legal einen Joint rauchen - das soll mit dem Gesetz beispielsweise möglich werden. Jugendliche unter 18 Jahren, die mit Cannabis aufgegriffen werden, sollen nach den bisherigen Plänen zu Präventionskursen verpflichtet werden können.

Für Autofahrer strebt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) Grenzwerte an. "Wir prüfen, wie die Grundlage für einen Grenzwert für Cannabis im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz auf wissenschaftlicher Basis ermittelt und geschaffen werden kann", sagte eine Ministeriumssprecherin der Bild. Der Paragraf legt die Promille-Grenze beim Alkohol fest, ab der Autofahrer ordnungswidrig handeln.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, befürwortet die Pläne der Bundesregierung: "Der Vorteil der Cannabis-Legalisierung ist, dass wir zum einen den Kinder- und Jugendschutz stärken werden, dass wir den Gesundheitsschutz in den Vordergrund stellen und den Schwarzmarkt bekämpfen." Bislang habe das Cannabis-Verbot dazu geführt, dass gar keine Aufklärungsarbeit an Schulen stattfinde. Die Behörden verließen sich darauf, "dass die Leute schon wissen, dass man das nicht konsumieren soll". Wegge verweist auf Länder, in denen Cannabis schon teilweise oder vollständig legalisiert wurde. Dort sei der Konsum von Kindern und Jugendlichen rückläufig, auch der Schwarzmarkt werde geschwächt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.6132378
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa/infu
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.