Süddeutsche Zeitung

Lobbyregister:Mehr Klarheit über Einflüsterer

Lesezeit: 2 Min.

Union und SPD führen nach jahrelangen Debatten ein Lobbyregister ein. Es soll die Transparenz erhöhen. Einen "exekutiven Fußabdruck" wird es aber nicht geben.

Von Robert Roßmann, Berlin

Nach jahrelangen Debatten will die große Koalition an diesem Donnerstag per Gesetz ein Lobbyregister einführen. Dadurch soll transparenter werden, wer in wessen Auftrag Einfluss auf die Willensbildung in Parlament und Regierung nimmt. "Das Unbehagen der Öffentlichkeit" über den Einfluss von Interessenvertretern auf die Politik verstärke sich "in zunehmendem Maße", heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit dem Begriff Lobbyismus würden "in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche partikularer Interessenorganisationen" verbunden. Dieser Eindruck sei geeignet, das Vertrauen "in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen". Um das zu ändern, setzt die große Koalition jetzt auf das Lobbyregister.

Mehr Transparenz könne "illegitime Formen der Interessenvertretung oder Fälle von Korruption zwar nicht völlig verhindern", aber zumindest erschweren und "gleichzeitig eine bessere Grundlage für eine wachsame Öffentlichkeit bilden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Deshalb soll nun eine Registrierungspflicht für professionelle Interessenvertreter eingeführt werden - sie werden dann in dem Lobbyregister öffentlich ausgewiesen. Außerdem wird den Interessenvertretern ein Verhaltenskodex auferlegt. Und es soll eine Strafe für Verstöße gegen die neuen Regeln geben. Wer sich nicht registriert oder falsche Angaben macht, begeht künftig eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann.

Wie überfällig derartige Regeln sind, zeigen folgende Zahlen: Im Bundestag sitzen 709 Abgeordnete - es gibt aber fast 800 Lobbyisten, die über einen Hausausweis für die Parlamentsgebäude verfügen. Insgesamt gibt es sogar mehrere Tausend Lobbyisten in Berlin.

Regeln gelten für Parlament und Regierung

Die Unionsfraktion hatte die Einführung eines Lobbyregisters lange verhindert. Erst als sie im Sommer des vergangenen Jahres wegen der Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor öffentlich unter Druck geriet, gab sie ihren Widerstand auf. Doch die Verhandlungen mit der SPD über die Details des neuen Gesetzes kamen dann lange nicht voran. Die Union wandte sich gegen einige Forderungen, die die SPD für nötig erachtete, damit das Gesetz auch tatsächlich Wirkung entfalten kann.

Ursprünglich sollte das neue Gesetz zum Beispiel nur für den Bereich des Deutschen Bundestags gelten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich noch im August des vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, dass die Regierung nicht unter das Lobbyregistergesetz fällt. In ihrer traditionellen Sommerpressekonferenz sagte Merkel damals, ihre Regierung lege schon durch die bereits bestehenden Regeln "eine sehr hohe Transparenz an den Tag". Doch auf Druck der Sozialdemokraten werden die Regeln jetzt sowohl für das Parlament als auch für die Regierung gelten.

Die Empörung über die Masken-Affäre hat dazu geführt, dass die Union inzwischen weitere Konzessionen an die SPD gemacht hat. CDU und CSU wollten, dass auf Seiten der Bundesregierung lediglich Lobbyarbeit gegenüber Ministern und Staatssekretären erfasst wird. Jetzt werden auch die Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter einbezogen. Die Erfahrung zeigt, dass Interessenvertreter oft auch auf dieser Ebene versuchen, Einfluss zu nehmen.

Einen sogenannten "exekutiven Fußabdruck" - auch den hatten die Sozialdemokraten gefordert - sieht das neue Lobbyregistergesetz aber nicht vor. Unter einem derartigen "Fußabdruck" versteht man die Verpflichtung, bei Gesetzentwürfen immer auch offenzulegen, welcher Lobbyist an welcher Stelle Einfluss genommen hat.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen für 0,99 € zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5245715
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.