Süddeutsche Zeitung

Kabinett:Ausnahmen bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen beschlossen

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Wirtschaftsminister Aiwanger sieht viele kleine Gewerbetreibende von der Zurückzahlung "überfordert" und will Solo-Selbständige mit niedrigen Einnahmen entlasten.

Von Andreas Glas und Johann Osel

Die Staatsregierung will kleineren Unternehmen und Selbständigen entgegenkommen, die Corona-Soforthilfen ganz oder teilweise zurückerstatten sollen. "Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten", sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Dienstag nach der Sitzung des Kabinetts. Viele kleinere Gewerbetreibende, etwa Friseure und Solo-Selbständige, seien angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Corona-Soforthilfen "überfordert", sagte Aiwanger.

Nach dem Beschluss, den das Kabinett nun gefasst hat, müssen alleinstehende Selbständige ihre bezogenen Soforthilfen nicht zurückzahlen, wenn ihre Existenz dadurch bedroht wäre - und ihr Betriebsergebnis nach Steuern unter 25 000 Euro liegt. Für alle, die Unterhaltspflichten haben, liegt die Schwelle bei 30 000 Euro. Damit, heißt es im Kabinettsbeschluss, schöpfe Bayern "seine rechtlichen Spielräume zugunsten der Betroffenen aus". Zugleich sei "eine faire Einzelfallprüfung nach einem landesweit einheitlichen Maßstab" möglich. Was bisher schon galt und weiterhin gilt: Wer die zu viel erhaltenen Hilfen aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückzahlen kann, kann eine Ratenzahlung von bis zu 24 Monaten in Anspruch nehmen. Die Ratenzahlungen können spätestens Anfang Juni über eine Online-Plattform beantragt werden.

Noch vor einer Lösung im Bund hatte der Freistaat zu Pandemiebeginn ein Paket für die Monate März bis Mai 2020 geschnürt, das dann so ähnlich deutschlandweit übernommen wurde. Die Corona-Hilfen sollten unbürokratisch Pandemie-Einbußen abfedern. Insgesamt 2,2 Milliarden Euro wurden in Bayern ausgezahlt, größtenteils finanziert vom Bund, ganz gemäß der von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ausgegebenen Devise "Whatever it takes". Was nötig sei, um die Wirtschaft zu stützen, werde auch unternommen, versprach Söder damals. Zuletzt hatten die Rückzahlungsforderungen aber erhebliche Unruhe ausgelöst.

Die Hilfen wurden damals auf Grundlage einer beim Antrag getroffenen Prognose gewährt. Es ging wegen der Lockdown-Maßnahmen um Verbindlichkeiten "aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand", nicht um entgangene Umsätze und Gewinne. Die gut 260 000 Unternehmerinnen und Unternehmer in Bayern, die Corona-Soforthilfe beantragt haben, hatten im vergangenen Jahr die ersten Bescheide erhalten. Sie sollten nachweisen, das Geld damals zu Recht erhalten zu haben. Es habe wohl eine "erhebliche Zahl" an Empfängern "rückblickend zu hohe Hilfszahlungen erhalten", lautete die Begründung. Auch wegen des ordnungsgemäßen Umgangs mit Steuermitteln habe man die Empfänger der Hilfen auf deren Pflicht hinweisen, ihre eingereichten Prognosen zu überprüfen.

Die Richtlinien sahen von Anfang an vor, dass die Hilfe zurückgezahlt werden muss, wenn der Liquiditätsengpass kleiner als erwartet ausfällt. Laut Wirtschaftsministerium hatten noch vor Start der Überprüfungen gut 30 000 Soforthilfeempfänger gemeinsam rund 230 Millionen Euro überwiesen. Seitdem kamen 20 000 Personen und 132 Millionen Euro hinzu.

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