Süddeutsche Zeitung

Entscheidung:Bundesfinanzhof stellt neue Regeln für die Rentenbesteuerung auf

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Deutschlands oberste Finanzrichter halten die Art, wie Millionen Ruheständler besteuert werden, für falsch. In etlichen Fällen könnte es künftig zu einer Doppelbesteuerung kommen. Zwei Klagen von Rentnern wiesen die Richter allerdings ab.

Von Hendrik Munsberg und Stephan Radomsky

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat ein wegweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung gesprochen: Darin legen Deutschlands oberste Finanzrichter erstmals Regeln fest, nach denen zu ermitteln ist, ob Rentner in verfassungswidriger Weise doppelt besteuert werden. Mit ihren Vorgaben stellen die Münchner Richter das bisherige Vorgehen des Bundesfinanzministeriums infrage, das demnach vielfach zuungunsten der Ruheständler und zum Vorteil für den Staat ausfällt - vor allem im Fall künftiger Rentner.

Anders als vom Finanzministerium bisher behauptet, könnte es künftig in etlichen Fällen zur Doppelbesteuerung kommen, die das Bundesverfassungsgericht verboten hat. Für Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz könnte das teuer werden - und im Wahlkampf höchst unangenehm.

Mit dem Urteil rüttelt der zehnte BFH-Senat an einem wichtigen Teil des geltenden Alterseinkünftegesetzes, das 2005 in Kraft trat. Seither fördert der Staat die Altersvorsorge während des Erwerbslebens mit über die Zeit steigenden Steuerersparnissen. Im Gegenzug wird ein wachsender Anteil der Rente besteuert; wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Ab 2040 werden Renten voll besteuert, das trifft alle, die heute 48 Jahre alt sind oder jünger. Diese Übergangsregelung verstoße an sich nicht gegen das Grundgesetz, allerdings machten die Richter klare Vorgaben, wie die Finanzämter zu rechnen haben.

Rentenfreibetrag ja, Grundfreibetrag und Kassenbeiträge nein

Zur Doppelbesteuerung kommt es, wenn man während des Erwerbslebens mehr Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt hat, als man später als steuerfreie Rente herausbekommt. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 ausdrücklich verboten.

Zum "steuerfreien Rentenzufluss" addiert das Bundesfinanzministerium bisher drei Größen: den je nach Jahr des Renteneintritts absinkenden sogenannten Rentenfreibetrag, den Grundfreibetrag und die Beiträge der Rentner zu Kranken- und Pflegekasse. Das aber, so entschied nun der BFH, sei so nicht rechtens: Bei der Ermittlung des steuerfreien Rentenzuflusses dürfe ausschließlich der Rentenfreibetrag zugrunde gelegt werden. "Aus der von uns vorgelegten Berechnungsformel ergibt sich: das künftige Rentnerjahrgänge in mehr Fällen von der doppelten Besteuerung betroffen sein werden, als die Finanzverwaltung meint", sagte die Vorsitzende Richterin des zehnten BFH-Senats, Jutta Förster.

Im anhängigen Verfahren hatte der Steuerberater Horst Bangert, 78, (Az. X R 33/19) gegen die geltenden Regeln geklagt - allerdings nicht Recht bekommen. Er argumentierte, er sei im Berufsleben und im Ruhestand doppelt besteuert worden, seine jeweiligen Finanzämter und das Bundesfinanzministerium hatten sich gegen den Vorwurf gewehrt und die bisherige Berechnung verteidigt - bis zum BFH. Der gab nun aber dem Fiskus in diesem konkreten Fall recht. Bangerts Rentenfreibetrag reichte demnach aus, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei einem späteren Renteneintritt dürfte sich das aber ändern, warnte der BFH. Durch den jährlich sinkenden Rentenfreibetrag steigt für Millionen Rentner späterer Jahrgänge die Wahrscheinlichkeit deutlich an, doppelt besteuert zu werden. Auch eine zweite Klage dazu wiesen die Richter jetzt ab

Für Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz ist die Entscheidung aus München deshalb höchst unangenehm, zumal im Wahlkampf. Schließlich war es die unter SPD-Kanzler Gerhard Schröder eingesetzte Rentenkommission, die die heutige Regelung bis 2003 entwickelt hatte. Deren damaliger Vorsitzender, der Rentenexperte und langjährige Wirtschaftsweise Bert Rürup, warnte 2007 in einem Brief an die SPD-Minister Peer Steinbrück (Finanzen) und Franz Müntefering (Soziales) vor eben den Bedenken, die nun auch der BFH hat - damals ohne Konsequenzen.

Unklar war zunächst, ob das Bundesfinanzministerium nun das Alterseinkünftegesetz korrigieren und beispielsweise den Anstieg der Rentenbesteuerung strecken könnte. Das wäre vor der Bundestagswahl im September aber kaum machbar. Leichter wäre eine "untergesetzliche Lösung", die sich durch neue Vorgaben für die Finanzverwaltung realisieren ließe. Ob die aber genügt, um die Probleme zu lösen, blieb am Montag zunächst offen. Auch wie viel die möglichen Änderungen den Fiskus kosten könnten, ist noch nicht absehbar. Dafür, so hieß es vorab, brauche man zunächst ein Gutachten mit Berechnungen. In jedem Fall dürfte Olaf Scholz nun aber im Wahlkampf ein hochumstrittenes Thema zu erklären haben.

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