Süddeutsche Zeitung

Gesetzentwurf zur Tarifeinheit:Im Zweifel für die Großen

Lesezeit: 2 Min.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Ergebnis von vier Jahren Arbeit

Vier Jahre lang haben sich verschiedene Regierungen vergeblich daran versucht - jetzt will es Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geschafft haben: Die SPD-Politikerin hat ein Gesetz vorgelegt, das die Macht von kleinen Gewerkschaften einschränken und eine weitere Zersplitterung der Tariflandschaft in Deutschland verhindern soll. "Das Streikrecht bleibt dabei unangetastet", versichert Nahles. Auch geht die Ministerin davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht das sogenannte Tarifeinheitsgesetz nicht kippen wird. Die Lösung, auf die sie sich mit dem Justiz- und dem Innenministerium verständigt habe, sei "verfassungsgemäß".

Im Streitfall entscheidet die Mehrheit

Im Kern sieht das Gesetz vor, dass bei einem Tarifkonflikt von konkurrierenden Gewerkschaften im selben Betrieb eines Unternehmens das Mehrheitsprinzip verankert wird. Einigen sich also eine große und kleine Gewerkschaft nicht auf eine Zusammenarbeit bei Tarifverhandlungen, soll der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gelten. "Im Falle einer Tarifkollision gilt der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat", sagte Nahles.

Das Gesetz greift damit nur, wenn sich die Gewerkschaften nicht darauf verständigen, wer für welche Berufsgruppe in einem Betrieb zuständig sei - was aktuell vor allem im Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn spannend wäre, da sich dort die Lokführergewerkschaft GDL und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um die Zuständigkeit streiten. Dem Entwurf zufolge müssten die Gewerkschaften nun vor einem Notar belegen, wie viele Arbeitnehmer sie aus der umkämpften Berufsgruppe als Mitglieder gewonnen haben. Notfalls muss ein Arbeitsgericht entscheiden, ob ein Streik zulässig ist oder nicht.

Großstreiks von Kleingewerkschaften könnten möglich bleiben

Inwieweit das neue Gesetz dazu beitragen kann, Streiks wie die der Lokführer oder der Lufthansa-Piloten zu verhindern, bleibt aber offen. "Das Streikrecht bleibt unangetastet", sagte die SPD-Politikerin, in ihrem Gesetzentwurf finde sich keine Aussage zu Arbeitskämpfen. Konkret hängen die Auswirkungen der Neuregelung davon ab, wie die Gewerkschaften bei der Bahn oder der Airline künftig zusammenarbeiten, was in dem jeweiligen Unternehmen als "Betrieb" definiert wird und wer darin die Mehrheit hat.

Nahles sieht in dem Gesetz jedoch einen Anreiz, sich gütlich zu einigen. "Wir wollen die Konsens- und Verabredungskultur befördern", sagte sie. Damit würden nach Worten von Nahles diejenigen Tarifkräfte gestärkt, die Verhandlungen im Sinne des gesamten Betriebes führten.

Zudem können sich nach wie vor unterschiedliche Gewerkschaften in einem Betrieb absprechen, jeweils für eine bestimmte Berufsgruppe wie Piloten, Lokführer oder Ärzte zu sprechen. Die Vertreter der Arbeitnehmer können Tarifgemeinschaften bilden. Kleine Gewerkschaften können den Tarifvertrag der großen Gewerkschaft als eigenen Tarifvertrag nachzeichnen.

Verabschiedung im Sommer

Die Ministerin rechnet damit, dass das Gesetz Anfang Dezember vom Kabinett verabschiedet wird. In Kraft treten könne es aber erst im Sommer 2015, wenn das Parlament darüber beraten habe, sagte Nahles.

Zugleich zeigte sie sich zuversichtlich, dass auch die Union das Gesetz unterstützen werde. Sie habe den Entwurf auf Grundlage des Koalitionsvertrags erarbeitet. "Daher weiß ich, dass die Bundeskanzlerin das Vorhaben klar unterstützt", sagte sie.

Wie Gewerkschaften auf den Vorschlag reagieren

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) wirft der Bundesregierung bei ihren Plänen zur Tarifeinheit ein Täuschungsmanöver vor. In Wahrheit solle das Streikrecht der Arbeitnehmer - anders als bisher angekündigt - massiv eingeschränkt werden, sagte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. "Wenn nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gültig ist, dann sind alle Beschäftigten im Betrieb an die Friedenspflicht dieses Tarifvertrages gebunden."

Henke, der auch CDU-Mitglied ist, erwartet vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dass er den Gesetzentwurf ablehnt, weil das Streikrecht durch das Gesetz gebeugt werde. Der Marburger Bund hatte sich bereits im Sommer gegen die Einführung der Tarifeinheit gewandt.

Wie Arbeitgeber reagieren

Bei Arbeitgebern dürfte das Gesetz hingegen gut ankommen, ihre Haltung ist eindeutig: "Tarifeinheit ist unverzichtbar" heißt es in einer Stellungnahme auf der Homepage der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. In der kommenden Woche wird Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf dem Arbeitgebertag sprechen - dort hatte sie schon vor vier Jahren angedeutet, dass eine Entscheidung zur Tarifeinheit anstehe.

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