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Militärausgaben:Gezerre um 100-Milliarden-Paket für die Bundeswehr

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Union und Ampelkoalition sind weiter uneins, wofür das von Kanzler Scholz angekündigte Sondervermögen eingesetzt werden soll: Nur zur Ausstattung der deutschen Streitkräfte? Oder auch für Bündnisaufgaben oder die Cyberabwehr? Die Zeit drängt.

Von Paul-Anton Krüger, Berlin

Der Kanzler war erkennbar bemüht, den Oppositionsführer in die Pflicht zu nehmen beim Thema Sondervermögen für die Bundeswehr. Am Dienstagabend war ein Spitzengespräch zwischen Vertretern der Ampelkoalition und der Union zu den 100 Milliarden Euro und der dafür notwendigen Änderung des Grundgesetzes ohne greifbares Ergebnis zu Ende gegangen. In seiner Regierungserklärung am Donnerstagvormittag im Bundestag aber sagte Olaf Scholz, man sei dazu in "guten Gesprächen, auch mit Ihrer Partei, lieber Herr Merz". Dafür sei er "sehr dankbar".

Das wollte der CDU-Chef dann doch so nicht stehen lassen. "Ja, wir sind in Gesprächen", gab Merz zurück. "Ob das gute Gespräche sind, sei einmal dahingestellt. Wir sind uns jedenfalls bisher nicht einig." Und dann wiederholte er, was die Union seit Wochen in Variationen sagt: Die Ampel sei sich intern nicht einig, die Union unterstütze voll und ganz die Ankündigungen, die Scholz in seiner "Zeitenwende"-Rede am 27. Februar ebenfalls im Bundestag gemacht habe. Nur leider würden das die Grünen ja nicht mittragen, so die Kritik der Union - und auch mancher bei den Sozialdemokraten nicht.

Kern des Streits ist die Frage, wofür das Geld im Einzelnen ausgegeben werden soll. Die Union beharrt darauf, dass es vollständig der Ausstattung der Bundeswehr zugutekommen müsse. Sie beruft sich darauf, dass Scholz angekündigt hatte, "ein Sondervermögen Bundeswehr" einzurichten, verbunden mit der Ansage, die Mittel würden für "notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben" genutzt, zudem würden "Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts" für Verteidigung ausgegeben.

In der vom Bundeskabinett verabschiedeten Vorlage für die Grundgesetzänderung heißt es dagegen, die Mittel aus dem Sondervermögen seien an die "Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" gebunden. Dies umfasse auch "Maßnahmen zur Stärkung im Cyber- und Informationsraum sowie zur Ausstattung und Ertüchtigung der Sicherheitskräfte von Partnern". Die Passage hatten maßgeblich die Grünen hineinverhandelt.

Angriffe von kremltreuen Hackern

Die Cyberabwehr sei eine der zentralen Herausforderungen für die Sicherheit Deutschlands, argumentiert Außenministerin Annalena Baerbock, auch mit Blick auf russische Fähigkeiten in diesem Bereich und die Angriffe, die kremltreue Hacker in Deutschland schon verübt haben, auf den Bundestag etwa und auf Regierungsnetze. Die Cyberabwehr ist aber nicht primär eine Aufgabe der Bundeswehr, da kommen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ins Spiel, das dem Innenministerium nachgeordnet ist, die Geheimdienste, Polizeibehörden oder das Bundesamt für Katastrophen- und Bevölkerungsschutz.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge hielt Merz im Bundestag vor, es sei "völlig unverständlich", warum die Union ein Bekenntnis zur Bündnisfähigkeit aus der Grundgesetzänderung streichen wolle. Es gehe "um gemeinsame Sicherheit", Sicherheit im 21. Jahrhundert "denkt man nicht mehr national, sondern gemeinsam". Nach einer Annäherung in der Sache hörte sich das nicht gerade an: Auch derart eingesetztes Geld würde ja nicht, wie es die Union verlangt, der Bundeswehr zugutekommen. Was nicht heißt, dass die Union kein Geld für Cyberabwehr oder Bündnisertüchtigung ausgeben will - das müsste ihrer Vorstellung nach aber aus dem regulären Haushalt kommen.

An diesem Sonntag nun soll es die nächste Spitzenrunde geben. Ob sich des Kanzlers Optimismus dann schon materialisiert, gilt als fraglich - und damit auch, ob das Sondervermögen noch wie geplant vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden kann. Denn dafür will die Union auch den Wirtschaftsplan und die Tilgungsmodalitäten kennen. Zudem verlangt sie, dass das Zwei-Prozent-Ziel verbindlich abgesichert wird - was denkbar ist durch die mittelfristige Haushaltsplanung oder einen Passus in der einfachgesetzlichen Regelung zur Umsetzung des Sondervermögens.

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