Süddeutsche Zeitung

SZ-Podcast "Auf den Punkt":Präventivhaft gegen Klimaschützer?

Lesezeit: 1 min

Aktivisten der "Letzten Generation" droht in Bayern präventive Haft. Ein "Tabubruch" von Seiten des Staates.

Von Lars Langenau und Ronen Steinke

Klebe-Blockaden auf Autobahnen, Kreuzungen und dem Berliner Flughafen. Tomatensuppe und Kartoffelbrei-Attacken auf Kunstwerke. Die "Letzte Generation" und "Extinction Rebellion" sind durch umstrittene Aktionen zur Zielscheibe vieler Politiker geworden. Und die Mittel, die der Staat gegen Aktivistinnen und Aktivisten einsetzt, sind oft hart. In Bayern mussten Vertreter kürzlich bis zu 30 Tage präventiv in Gewahrsam ausharren.

"Das bayerische Polizeigesetz ist hoch umstritten", sagt Ronen Steinke, rechtspolitischer Korrespondent der Süddeutschen Zeitung. "Es gibt viele Menschen, die mit guten Gründen sagen: Das ist verfassungswidrig, weil es völlig unverhältnismäßig ist." Schließlich gehe es bei den Aktionen um Taten, die allenfalls "am untersten Rand der Kriminalität" angesiedelt seien. Bislang hätten Gerichte dies nur mit Geldstrafen geahndet. "Wenn man jetzt anfängt wie in Bayern, stattdessen die Leute einfach vorbeugend, mit kurzem Prozess einzusperren, dann umgeht man strafrechtliche Sicherungen", sagt Steinke.

Bayern "treibt es weiter als alle anderen Bundesländer", sagt der rechtspolitische Korrespondent. Dies sei ein "Exzess". Ursprünglich habe die CSU die Präventivhaft sogar noch "unendlich" ausdehnen wollen. Aber auch die aktuelle Fassung des Gesetzes hält Steinke bereits für einen "Tabubruch" - das werde wohl noch vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Frage ist laut Steinke: "Ist es richtig, dass wir hier mit dem Strafrecht gegen Leute vorgehen, die im Grunde eine friedliche, eine ruhigere Aktionsform wählen?"

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