Süddeutsche Zeitung

Aktuelles Lexikon:EuGH

Europäisches Recht hat Vorrang vor nationalem Recht. Aber der Europäische Gerichtshof steht dennoch nicht immer an oberster Stelle.

Von Wolfgang Janisch

Die Welt der Gerichte unterteilt sich in oben und unten, aber mit Blick auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist die Hierarchiefrage gar nicht so einfach zu beantworten. Ist der EuGH wirklich das höchste Gericht in Europa? Europäisches Recht hat Vorrang vor nationalen Gesetzen. Aber namentlich das Bundesverfassungsgericht hat stets betont, der EuGH müsse hinter dem Zaun seiner Zuständigkeiten bleiben. Überschreitungen könne ein nationales Gericht rügen, was Karlsruhe tatsächlich einmal gewagt hat. Versöhnlich gestimmte Gemüter sprechen daher lieber vom europäischen Gerichtsverbund und meiden den Streit.

Richtig ist jedenfalls, dass der EuGH ein Gerichtshof mit wachsender Bedeutung ist. Seit 2009 gilt die EU-Grundrechtecharta, dadurch wurde er sogar zu einer Art europäischem Verfassungsgericht, eine Rolle, die er zuerst im Datenschutz und dann wegen der Rechtsstaatserosion in Polen und Ungarn selbstbewusst ausgefüllt hat. Nicht vergessen sollte man, dass er zugleich Hüter der europäischen Wirtschaftsordnung ist - und dabei gelegentlich auch über eine kommerzielle Veranstaltung namens Fußball zu entscheiden hat. Der Macht der Fußballverbände hat er im Streit um die Super League gerade einen Dämpfer verpasst.

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