Süddeutsche Zeitung

Justizpannen in Bayern:Minister Eisenreich: Gerichte sind keine Gefängnisse

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Der CSU-Politiker und Bayerns Polizeichef kündigen im Landtag Konsequenzen an, nachdem zwei Straftäter aus Justizgebäuden in Regensburg und Coburg fliehen konnten. Über manche Mängel sind die Abgeordneten "überrascht".

Von Olaf Przybilla

Innerhalb von weniger als sieben Wochen sind zu Jahresbeginn zwei Häftlinge aus bayerischen Gerichten entflohen, zunächst in Regensburg, danach in Coburg. Da gibt es für Justizminister und Landespolizeipräsidenten komfortablere Aufgaben, als dies dem Landtag zu erklären. Beide machen im Rechtsausschuss am Donnerstag auch gar nicht erst den Versuch, die Malaise zu relativieren: "Nicht hinnehmbar" sei das, sagt Minister Georg Eisenreich (CSU), "absolut inakzeptabel" findet es Polizeichef Michael Schwald als Vertreter von Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

In arge Bedrängnis kommen die beiden trotzdem nicht. Was daran liegt, dass zwei Entkommene auf etwa 23 000 Häftlingsvorführungen pro Jahr exakt zwei zu viel sind - die These vom systemischen Versagen aber trotzdem etwas kühn wäre. Zudem kann Eisenreich Argumente ins Feld führen, warum Gerichte im demokratischen Rechtsstaat gerade nicht Gefängnissen gleichen dürfen. Dort werde eben öffentlich verhandelt, was auch heiße: nicht hinter Gittern.

Umso wichtiger ist die Frage, wie, wann und unter wessen Obhut Häftlinge in Gerichten gefesselt werden. Im Fall Coburg war dies das zentrale Problem. Dort waren - was durchaus üblich ist - dem Angeklagten während der Verhandlung die Fußfesseln abgenommen worden, in einer Pause türmte er durch eine ihm nahe Saaltür, danach durch ein unzureichend gesichertes Fenster. Die sogenannten Vorführbeamten saßen, wie ein Anwalt verwundert schilderte, in meterweitem Abstand vom Häftling - und kamen ihm nicht nach.

Klingt nach menschlichem Versagen, da aber bittet Polizeichef Schwald um Vorsicht. Anders als an den drei Gerichtsorten München, Nürnberg und Augsburg sind es Polizisten, die Häftlinge vorführen, zuständig waren also seine Leute. Dass diese in der Sitzungspause zu weit entfernt saßen vom Angeklagten, möchte Schwald zumindest relativieren. Erstens müssten Polizisten auch für die Sicherheit von Publikum und Justizvertretern sorgen und sich entsprechend im Raum verteilen. Zweitens habe sich der Angeklagte kurz zuvor mit seinem Verteidiger ausgetauscht - und bei so einem Mandantengespräch habe ein Polizist Abstand zu halten.

Und die Konsequenz? In bayerischen Gerichten soll künftig klar geregelt sein, wer in den Verhandlungspausen für eine etwaige Wieder-Fesselung des Häftlings die Verantwortung trägt. Was den Abgeordneten Hubert Faltermeier (Freie Wähler) zur Bemerkung drängt, er sei doch "etwas überrascht", dass offenbar bislang nicht eindeutig geregelt sei, wer in Sitzungspausen exakt "die Hosen an hat in Sicherheitsfragen". Der frühere Richter Horst Arnold (SPD) berichtet, die oft auswärtigen Vorführbeamten wüssten in Gerichtsgebäuden "oft nicht, wo die Toiletten" sind. Mitunter habe er auch beobachtet, dass es sich dabei um "Dienstanfänger" handele.

An allen Gerichten soll es künftig auch mindestens einen besonders gesicherten "Vorführraum" geben, in den sich Verteidiger und Mandant zurückziehen können bei Bedarf - offenbar als Konsequenz aus dem Regensburger Fluchtfall. Was freilich nur heißt, dass dies bislang nicht überall der Fall ist, und damit eine Beobachtung von Toni Schuberl untermauern dürfte. Beide Fälle, bedauert der Grünen-Abgeordnete, seien "geeignet", das Vertrauen der Menschen in Justiz und Polizei "infrage zu stellen".

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