Süddeutsche Zeitung

Pläne der Ampel:Söder prüft Verfassungsklage gegen Erhöhung der Erbschaftssteuer

Lesezeit: 1 min

Bayerns Ministerpräsident kritisiert ein neues Gesetz von Bundesfinanzminister Lindner als "unfair" und fordert höhere Freibeträge für Erben von Häusern und Wohnungen. Die FDP wirft Söder Irreführung vor.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder prüft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Das sagte er in einem Interview mit der Bild. Die neuen Regeln seien ungleich und damit ungerecht. Für die geplante Erhöhung im Jahressteuergesetz kritisierte der CSU-Vorsitzende Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Es sei fatal, dass "gerade ein FDP-Minister Steuern erhöht und gleichzeitig Rekordschulden macht. Das ist total unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern".

Kritik an diesen Äußerungen kam von FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. "Markus Söders Aussagen sind polemisch und irreführend. Es gibt keine Erhöhung der Erbschaftsteuer durch den Bundesfinanzminister", sagte Djir-Sarai am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfassungsgericht verlange aber, dass ein realistischer Wert bei Erbschaften angelegt werde. Dass es diese Anpassung bei der Immobilienbewertung geben müsse, "geht paradoxerweise auf den ehemaligen Bundesminister Horst Seehofer von derselben CSU zurück, die jetzt lautstark dagegen protestiert", sagte der FDP-Mann.

Der Bundestag hatte am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Doch offenbar ist Bayern mit seiner Kritik an der Novelle der Erbschaftsteuer unter den Bundesländern isoliert. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten 15 Länder gegen den Antrag des Freistaats, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nur Bayern selbst stimmte mit Ja, wie aus einem internen Abstimmungsprotokoll des Finanzausschusses der Länderkammer vom 6. Dezember hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. In dem Antrag hatte Bayern für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Freibeträgen "innerhalb der engeren Familie" bei selbst genutztem Wohneigentum geworben.

Söder sagte dazu, es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. "Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen."

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer hatte vor allem die Union bereits vor einer Erhöhung durch die Hintertür gewarnt. Konkret geht es vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts um eine Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien. Deswegen könnten auf Erben größerer Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2023 höhere Kosten zukommen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5711569
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.