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Tarifkonflikt:Warnstreik: In Berlin gilt die Schulpflicht

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München (dpa/bb) - In Berlin dürfen Schülerinnen und Schüler am Montag trotz des Warnstreiks nicht zu Hause bleiben. „Die BVG ist mit ihren U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen weiter im Dienst. Insofern gilt in Berlin prinzipiell die Schulpflicht auch am Montag“, teilte der Sprecher der Bildungsverwaltung, Martin Klesmann, am Freitag auf Anfrage mit. „Die meisten Grundschülerinnen und Grundschüler wohnen ohnehin im Einzugsbereich ihrer Schule, was bedeutet: kurze Beine, kurze Wege.“

In Baden-Würtemberg und Bayern ist am Montag die Präsenzpflicht aufgehoben, wenn Schülerinnen und Schüler streikbedingt nicht zur Schule kommen können. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind von dem Warnstreik nicht direkt betroffen. Für die BVG gilt ein eigener Tarifvertrag, der aktuell nicht verhandelt wird.

An diesem Montag soll der Verkehr in Deutschland umfassend lahmgelegt werden. Der beispiellose Warnstreik umfasst den Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr auf der Schiene, viele deutsche Flughäfen, die Wasserstraßen und Häfen sowie Autobahnen. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und Verdi kämpfen für mehr Einkommen in unterschiedlichen Tarifrunden.

© dpa-infocom, dpa:230324-99-75906/2

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