Süddeutsche Zeitung

Verfassungsschutz darf Linke beobachten:"Das ist wirklich Kalter Krieg"

Lesezeit: 3 min

Der Linkenpolitiker Bodo Ramelow hat sich vom Bundesverwaltungsgericht eine grundsätzliche Feststellung zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Linken erhofft. Die hat er bekommen - nur ganz anders, als er das erwartet hatte.

D. Brössler und K. Prummer

In ihrem Kampf gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz hat die Linkspartei eine schwere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am Mittwoch in Leipzig, es sei dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erlaubt, über den Linkspolitiker Bodo Ramelow ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten anzulegen. Der Fraktionsvorsitzende der Linken im thüringischen Landtag und frühere Bundestagsabgeordnete hatte in den beiden Vorinstanzen recht bekommen. Daraufhin hatte die Bundesrepublik Revision eingelegt. Die Leipziger Richter entschieden, dass alle Linken-Spitzenpolitiker vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürften, da es in der Partei extremistische Strömungen gebe.

Ramelow sagte: "Sie werden verstehen, dass ich tief enttäuscht bin, dass ein sechsjähriger Klageweg auf einmal hier so abgeräumt wird - mit einer Begründung, die ich schwer nachvollziehen kann." Er hatte eine grundsätzliche Feststellung zur Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Linken erhofft, die nun ganz anders ausgefallen ist, als er und die Führung der Partei es erwartet hatten.

In der Verhandlung in Leipzig hatte das Bundesamt geltend gemacht, es gebe in Teilen der Linkspartei gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen "mit maßgeblichem Einfluss" auf die Gesamtpartei. Dies bestritt der Anwalt der Linken, Peter Hauck-Scholz. Die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum hätten heute nicht mehr Gewicht wie vor 20 Jahren. Nach Auffassung der Linkspartei hat sich der Verfassungsschutz in der Leipziger Verhandlung entlarvt. "Es geht darum, den Bürger vor einer Partei zu warnen, weil man sie politisch nicht haben will und nicht weil sie tatsächlich extrem ist", sagte Parteichef Klaus Ernst der Süddeutschen Zeitung. Man werde "politisch und juristisch weitere Schritte gehen", kündigte er an. Ramelow nannte die Argumentation des Verfassungsschutzes "unterirdisch". Das sei "wirklich Kalter Krieg. Da ist die Adenauer-Ära noch nicht vorbei", sagte er.

Die 2007 aus einem Zusammenschluss des SED-Nachfolgers Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) und der hauptsächlich im Westen erfolgreichen Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) hervorgegangene Linke stellt im Bundestag die viertstärkste Fraktion. Sie ist überdies in 15 von 18 Landtagen vertreten.

Nach Auffassung des Leipziger Gerichtes schützt das die Linke nicht vor einer Beobachtung durch Verfassungsschützer. Das Anlegen eines Dossiers über Ramelow beurteilten sie als verhältnismäßig. "Zwar birgt die nachrichtendienstliche Beobachtung von Parlamentsabgeordneten erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit und auf die Mitwirkung der betroffenen Parteien bei der politischen Willensbildung und damit für den Prozess der demokratischen Willensbildung insgesamt", räumten die Bundesrichter in der Urteilsbegründung ein. Das werde "jedoch dadurch gemindert, dass das BfV sich auf eine offene Beobachtung beschränkte und den Kern der parlamentarischen Tätigkeit des Klägers ausgenommen hat". Besonders schwer wiegt aus Sicht des Gerichtes der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Als "führender Funktionär" einer Partei, für die in der Vorinstanz "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" festgestellt worden seien, müsse Ramelow die Beobachtung hinnehmen.

Die Richter stützten damit die Position von Heinz Fromm, dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Aufgabe seiner Behörde sei die Beobachtung ,,jeglicher Form des politischen Extremismus'', hatte Fromm jüngst bekräftigt. Bei der Linken sei das "vor allem wegen der in die Partei integrierten offen extremistischen Zusammenschlüsse" der Fall. Abzuwarten bleibe, "wie die derzeitige Programmdiskussion ausgeht". Nächstes Jahr will die Linke ein neues Grundsatzprogramm beschließen.

Außer im Bund wird die Linke in fünf Bundesländern beobachtet (Grafik). Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz argumentieren, dass sich die Linke immer noch nicht klar von der DDR-Diktatur distanziere. Das eindeutige Gegenteil tut vor allem eine Gruppierung in der Partei, das "Marxistische Forum": "Wir verwahren uns gegen die Diffamierung der DDR als Unrechtsstaat", schrieben die Mitglieder der sächsischen Landesgruppe laut Verfassungsschutz. Das Forum hat allerdings in ganz Deutschland nur 56 Mitglieder.

Das BfV stuft weitere vier Strömungen in der Partei als linksextremistisch ein; darunter die "Sozialistische Linke" mit 700 Mitgliedern, die kritisieren, dass einige in der Partei, sich ,,in den Verhältnissen einrichteten und lediglich in diesem Rahmen die Probleme lindern wollten''. Die größte beobachtete Gruppe ist mit 1100 Mitgliedern die ,,Kommunistische Plattform'', aus der die Vize-Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht stammt und die es sich zur Aufgabe gemacht hat, ,,das marxistische Gedankengut zu bewahren''.

Einige Länder haben in den vergangenen Jahren aufgehört, die Linke zu beobachten, zuletzt das Saarland und Bremen. Auch im kürzlich erschienenen Verfassungsschutzbericht von Rheinland-Pfalz heißt es, das Kapitel zu den Linken entfalle, denn es konnten ,,keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht extremistischer Bestrebungen mehr festgestellt werden''.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.978051
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
apn/dpa/Reuters/woja
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.