Süddeutsche Zeitung

Europäischer Gerichtshof:Ungarisches NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

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Das Gesetz sah vor, dass Organisationen der Zivilgesellschaft Zuwendungen aus dem Ausland bekannt machen müssen. Es ist eine weitere Niederlage Ungarns vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das ungarische NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das Gesetz sah vor, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die finanzielle Mittel aus dem Ausland erhalten, diese bei ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen über die Spenden werden dann online veröffentlicht. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs sowie eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.

Das Gesetz war 2017 mit der Mehrheit der Regierungsparte des rechtsnationalen Ministerpräsidenten Viktor Orbán verabschiedet worden. Es sah vor, dass Spenden ab umgerechnet rund 20 000 Euro im Jahr den ungarischen Behörden gemeldet werden muss. Auch die Zahl der Spender, deren Unterstützung umgerechnet etwa 15 000 Euro übersteigt musste angezeigt werden. Neben der Mitteilung an und Veröffentlichung der Informationen durch die ungarischen Behörden, mussten die NGOs selbst auf ihren Webseiten und ihren Veröffentlichungen selbst angeben, dass sie eine "aus dem Ausland unterstütze Organisation" seien.

Kritiker sahen darin ein speziell auf den US-Inverstor und Großspender Georg Soros zugeschnittenes Gesetz. Orbán führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden. Dabei hetzt er auch mit antisemitischen Stereotypen. Die EU-Kommission hatte ein Verfahren gegen Ungarn eingeleitet, da die Regeln diskriminierend seine und betroffene Organisationen aber auch die Spender ungerechtfertigt einschränkten.

Der Konflikt um das NGO-Gesetz ist nicht der einzige Streit zwischen Brüssel und Budapest. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach gegen Ungarn vor dem höchsten EU-Gericht. Häufig ging es um die ungarische Asyl- und Migrationspolitik. Zuletzt befand der EuGH Mitte Mai, die ungarischen Transitlager für Asylbewerber verstießen gegen EU-Recht.

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