Süddeutsche Zeitung

Debatte über digitale Spionage:Wie sich die Grenze der Privatsphäre verschiebt

Lesezeit: 4 min

Beteuerungen alleine genügen nicht: Washington und Berlin bleiben im Streit über die Internetüberwachung Antworten schuldig. Es irritiert vor allem, wie US- und Bundesregierung digitale Bürgerrechte einer neuen Interpretation unterziehen.

Eine Analyse von Johannes Kuhn

Geht es nach Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, ist die NSA-Affäre beendet. Wenn wir US-Präsident Barack Obama glauben, hat es eine NSA-Affäre eigentlich nie gegeben, sondern nur Unklarheiten über die digitalen Tätigkeiten der Geheimdienste. Die sollen nun, soweit möglich, im Rahmen einer Reform beseitigt werden.

Missstand erkannt, Problem gebannt? Wenn es so wäre, wir könnten von einem Lehrstück in Sachen demokratischer Kurskorrektur sprechen. Allerdings bleiben nicht nur entscheidende Fragen weiterhin ungeklärt, auch schwingt in den Erklärungen aus Berlin und Washington etwas anderes mit: Die Verschiebung einer wichtigen Grenze bei den digitalen Bürgerrechten.

Merkels Kanzleramtsminister mag geklärt haben, dass befreundete Geheimdienste sich ganz nach dem Willen seiner Chefin an deutsches Recht auf deutschem Boden halten - auch wenn die Informationen zur Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst bei der Sammlung von Kommunikationsdaten in Ländern wie in Afghanistan noch einige Fragen unbeantwortet lässt.

Doch was bei der hektischen Wahlkampfdebatte in den Hintergrund geriet: Die ursprüngliche Aufregung betraf die Möglichkeit amerikanischer und britischer Geheimdienste, an bestimmten Punkten im Ausland auf Daten deutscher Bürger zuzugreifen.

Datenauswertung ist nicht Datensammlung

Zur Erinnerung: Von drei Programmen ist in den Präsentationen die Rede, die Edward Snowden an die Öffentlichkeit gebracht hat. Da wäre Tempora, das Unterseekabel-Lauschprogramm der Briten. Die NSA-Folien zu Prism skizzieren, wie die National Security Agency (NSA) sensible Nutzerdaten bei zahlreichen IT-Unternehmen über Schnittstellen herunterladen kann. Und da gibt es noch XKeyscore, das Echzeit-Analyse und -Überwachungstool der NSA für die Online-Kommunikation weltweit, durch das sich unter anderem komplette E-Mail-Postfächer oder Facebook-Chats durchsuchen lassen sollen.

Zu diesen Werkzeugen, die eben jenseits deutschen Hoheitsgebietes verwendet werden, findet sich in Pofallas Erklärung nur wenig. Internetknotenpunktbetreiber und Verbindungsnetzbetreiber hätten erklärt, sich an deutsche Gesetze zu halten, sagt er. Sind damit nur deutsche oder auch ausländische Unternehmen gemeint? Diese Information wäre angesichts der Globalität des Internetverkehrs durchaus relevant. Antworten gab es nicht, der Kanzleramtsminister ließ keine Nachfragen zu.

Noch interpretationsfähiger ist dieser Satz: "Die Nachrichtendienste der USA, also die NSA, und Großbritanniens haben uns zugesagt, dass es keine flächendeckende Datenauswertung deutscher Bürger gibt." Nun muss Überwachung nicht "flächendeckend" erfolgen, um die Privatsphäre zu verletzen. Wichtiger aber noch: "Datenauswertung" schließt explizit die Sammlung von Daten nicht aus.

Freiheit, Sicherheit, Vertrauen

Letzteres geht einher mit dem Narrativ, dem US-Geheimdienste und -Regierung bereits seit den ersten Enthüllungen folgen. Die NSA sammle zwar Daten, aber die Auswertung erfolge nur unter äußerst strengen Auflagen bei ganz konkreten Bedrohungslagen.

Auf seiner Pressekonferenz am Freitag drückte Obama das so aus: "Es gibt einen Unterschied zwischen der Möglichkeit unserer Regierung, online unter strengen Richtlinien und für eng definierte Zwecke Informationen zu sammeln, und der Bereitschaft anderer Regierungen, ihre Bürger wegen Online-Äußerungen ins Gefängnis zu werfen." Das ist richtig, doch ist dies für die US-Regierung wirklich die entscheidende Grenze zwischen digitalem Recht und Unrecht?

Zumindest ist nun klarer, wo Obama in einer Demokratie die Grenze zwischen Freiheit und Sicherheit sieht, über die er zu diskutieren aufgerufen hatte: Unbegrenztes Sammeln ja, unbegrenzte Auswertung nein.

Damit erledigt sich theoretisch auch die Kritik an Staubsauger-Techniken aller Art. Die Vorratsdatenspeicherung, also das anlasslose Sammeln von Verbindungsdaten, ist demnach definitiv noch im Rahmen dessen, was sich eine Demokratie leisten kann, was ihr womöglich sogar geboten ist. Das US-Geheimgericht FISC stellt seit Jahren alle drei Monate neue Verfügungen aus, die amerikanische Telekomfirmen zum Speichern der Telefon-Verbindungsdaten von US-Bürgern verpflichten und hat damit ein Pendant zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür eingeführt - zum Unmut einer immer größeren Zahl von US-Bürgern.

Unbegrenztes Sammeln ja, unbegrenzte Auswertung nein: Dies ist auch bei der digitalen Auslandsspionage Obamas Grenzpflock. Wenn Pofalla und damit die Bundesregierung sich mit diesen Erklärungen zufrieden geben, bedeutet das zunächst die Akzeptanz dieser neuen Grenze dessen, was möglich ist - und auch ein realpolitisches Eingeständnis, dass die Bundesregierung gegen die NSA-Praktiken außerhalb des Hoheitsgebietes wenig tun kann, womöglich auch nicht möchte.

Das bisherige Grundverständnis ist ein anderes

Ob die Bürger den neuen Standard der digitalen Privatsphäre ebenfalls akzeptieren? Immerhin widerspricht er dem bisherigen Grundverständnis, was digital schützenswert und unkompromittierbar zu sein hat. Aus "Ihre Daten sind sicher" wird ein "Ihre Daten sind sicher, weil die befreundeten Geheimdienste nur die Bösen ausspähen". Für eine solche Haltung ist in einem Lebensraum, der längst Speicherort für intimste Gedanken geworden ist, viel Vertrauen - oder Gleichgültigkeit - nötig.

Auch Washington und Berlin haben erkannt, dass dieses Vertrauen nicht alleine mit Beteuerungen zu erreichen ist. Obamas Vier-Punkte-Reformplan vom Freitag mag unzureichend sein, aber zumindest soll es künftig jemanden geben, der vor dem FISC-Geheimgericht den Positionen der Regierung widerspricht.

Deutschlands Vorstoß, auf Geheimdienstebene ein Anti-Spionage-Abkommen mit den USA zu schließen, ist wiederum der kleinstmögliche, aber auch der pragmatischste, um die Daten der eigenen Bürger zu schützen. Allerdings stellt sich die Frage, wozu es ein Abkommen braucht, wenn laut Pofalla ohnehin alles in Ordnung ist - und welchen Nutzen eine Vereinbarung zwischen zwei Geheimdiensten am Ende hat.

Vorbei ist die NSA-Affäre damit noch nicht - denn noch immer ist unklar, in welchem Ausmaß wirklich digitale Überwachung stattfindet. Weiterhin gibt es keine Berichte über konkrete Betroffene, und dies wird auch bei weiteren Enthüllungen womöglich so bleiben: Snowdens Dokumente enthalten bislang vor allem Blaupausen von Überwachungssystemen.

Zu viel Vertrauen? Oder zu wenig?

Auch die Gesamtinterpretation der Affäre hängt deshalb davon ab, wie sehr Menschen glauben, dass Geheimdienste in demokratischen Ländern verantwortlich mit ihren Möglichkeiten umgehen.

Wo die Grenze zwischen zu viel und zu wenig Vertrauen liegt, lässt sich dabei nur schwer austarieren - und die Geschichte lehrt, dass die ganze Wahrheit meist erst Jahrzehnte später ans Licht kommt. Die US-Gesetze zur Deklassifizierung geheimer Dokumente sehen in der Regel eine Frist von 25 Jahren vor.

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