Süddeutsche Zeitung

Bayern gibt Widerstand auf:Gleichstellung der Homo-Ehe rückt näher

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Der Widerstand bricht: Bayerns Regierung hat nach SZ-Informationen die Klage gegen das "Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz" zurückgezogen.

H. Prantl

Der Freistaat Bayern gibt seinen Widerstand gegen die immer stärkere rechtliche Anerkennung von homosexuellen Partnerschaften auf: Die Staatsregierung hat ihre Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das "Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz" des Bundes zurückgenommen, wie die Süddeutsche Zeitung aus Regierungskreisen erfahren hat. Dies ist ein weiterer Schritt bei der rechtlichen Annäherung der Ehe und homosexuellen Partnerschaften.

Das Gesetz vom 1. Januar 2005 versucht, die "Lebenspartnerschaft" von gleichgeschlechtlichen Partnern noch weiter als im Gesetz von 2001 der Ehe anzupassen. Die Normenkontrollklage Bayerns richtete sich dabei vor allem gegen die so genannte Stiefkindadoption: Das angefochtene Gesetz ermöglicht die Adoption des Kindes des anderen Homo-Lebenspartners.

Staatregierung argumentierte mit der "Natürlichkeit"

Bayerns Staatsregierung hatte argumentiert, dass dies der "Natürlichkeit" widerspreche. Das Erziehungsrecht nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehe Vater und Mutter zu, nicht aber zwei Männern oder zwei Frauen.

Wie die Süddeutsche Zeitung aus der bayerischen Staatsregierung erfuhr, hat der Bevollmächtigte Bayerns in diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, der Erlanger Professor Matthias Jestaedt, die Klage gegen das Gesetz bereits mit Schriftsatz vom 8. Juli 2009 zurückgenommen.

Das Verfahren wird daher vom Verfassungsgericht in Kürze eingestellt werden. Zur Klagerücknahme gibt es bisher keine offizielle Stellungsnahme. Das Gericht hatte angekündigt, über die Klage Bayerns noch 2009 zu entscheiden.

Bisher hatte die CSU stets behauptet, das Aufwachsen von Kindern in homosexuellen Partnerschaften gefährde massiv das Wohl der betroffenen Kinder. In der vom Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ermöglichten Stiefkindadoption sah die CSU den Einstieg in die von ihr heftig verurteilte generelle Zulässigkeit der Adoption von Kindern in homosexuellen Partnerschaften.

Die Klage war eingereicht worden, bevor die CSU in Bayern eine Koalition mit der FDP einging. Die FDP tritt für die Ausweitung der Rechte der Schwulen und Lesben ein. Die Rücknahme der Klage ist allerdings kein Punkt der zwischen CSU und FDP getroffenen Koalitionsvereinbarung.

Ausschlag gibt die Zuneigung, nicht die sexuelle Orientierung

Womöglich kam es zur Rücknahme der Klage auch unter dem Eindruck einer Studie, die Anfang Juli vom Bundesjustizministerium veröffentlicht worden ist: Zwei bayerische Institute, das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg und das Bayerische Staatsinstitut für Frühpädagogik in München hatten festgestellt, dass es keine Unterschiede gibt in der Entwicklung von Kindern, die in einer klassischen Ehe oder aber in einer Homo-Ehe aufwachsen.

Maßgeblich für ein gedeihliches Aufwachsen der Kinder sei die Zuwendung, nicht die sexuelle Orientierung der Eltern. Derzeit wachsen in Deutschland 2200 Kinder in Homo-Lebenspartnerschaften auf.

Die CSU hatte gegen die Studie heftig polemisiert. Offenbar hat deren Inhalt sie aber dann doch überzeugt. Die bayerische Klage gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ist eine Woche nach der Veröffentlichung der Studie leise zurückgenommen worden.

Der juristische Widerstand gegen die Homo-Ehe ist damit derzeit zusammengebrochen. Im Jahr 2001 hatten die Staatsregierungen von Bayern und Sachsen vergeblich versucht, mit einer einstweiligen Anordnung das Lebenspartnerschaftsgesetz vom 1. August 2001 erst gar nicht in Kraft treten zu lassen. Das war die erste Niederlage.

Die zweite folgte ein Jahr später: 2002 wurde auch die Klage Bayerns gegen die Homo-Ehe von Karlsruhe abgeschmettert - und das Lebenspartnerschaftsgesetz mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt: Das Grundgesetz, so sagten die Richter, schütze zwar die Ehe und erlaube, diese zu privilegieren, doch gebiete es nicht, andere Lebensgemeinschaften schlechter zu stellen als die Ehe. Die Klagerücknahme gegen das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz kommt nun wohl einer weiteren juristischen Niederlage zuvor.

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Quelle:
SZ vom 10. 8. 2009/odg
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