Süddeutsche Zeitung

Gesetzliche Lohnuntergrenze:Knapp 7400 Beschäftigte haben Anspruch auf Mindestlohn

Der DGB-Bezirksverband Oberbayern sieht darin auch ein Mittel gegen Lohndumping.

Wenn der Mindestlohn im Oktober auf zwölf Euro steigt, werden 16,8 Prozent der Beschäftigten im Landkreis davon profitieren. So viele haben nach den Zahlen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf. "Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen kommt der höhere Mindestlohn 7397 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als zwölf Euro pro Stunde verdienen", teilt Günter Zellner mit. Für den Geschäftsführer der DGB-Region Oberbayern zeigt dies, wie wirksam die neue gesetzliche Regelung sei. Die Gewerkschaften hätten sich lange und schließlich erfolgreich dafür eingesetzt, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben.

Dies sieht Zellner auch als Mittel gegen die Lohndumping-Konkurrenz von Unternehmen, die nicht nach Tarifvertrag zahlen. Gerade in Branchen wie dem Gastgewerbe, Lieferdiensten und dem Einzelhandel weigerten sich Arbeitgeber häufig, ihre Mitarbeiter anständig zu entlohnen, so der DGB-Bezirksgeschäftsführer. Die Neuregelung helfe besonders Frauen und geringfügig Beschäftigten. Allerdings könne der Mindestlohn nur die unterste Haltelinie sein. "Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken", betont Zellner. Dafür fordert er auch, besser zu kontrollieren. Denn trotz Anspruchs erhielten viele Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht.

Zugleich weist Zellner darauf hin, dass dieser nicht ausreichend sei, um am kulturellen und gesellschaftlichen Leben wirklich teilzunehmen. Der Mindestlohn reiche ebenso wenig, um die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise aufzufangen. Für Zellner muss die Bundesregierung daher einen Energiepreisdeckel und eine -pauschale beschließen. Um das zu finanzieren, fordert der DGB-Bezirksgeschäftsführer, die Übergewinne der Energie- und Mineralölkonzerne abzuschöpfen.

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