Süddeutsche Zeitung

Prozess:Streit um den schönen Schein

Lesezeit: 3 min

Weil sie mehrere Frauen durch ihre Operationen in Lebensgefahr brachten, stehen zwei plastische Chirurgen vor Gericht. Einer operierte unter Vollnarkose, ohne Anästhesisten oder eine Haftpflichtversicherung.

Von Susi Wimmer/dpa

Zwei Schönheitschirurgen beschäftigen in München die Gerichte: Sie wollen wieder operieren - aber genau das wollen die Behörden verhindern. Die Verfahren haben nichts miteinander zu tun, doch es gibt auffallende Parallelen. Nach missglückten Eingriffen wurde den Ärzten die Approbation entzogen. Beide operierten trotzdem weiter - unter fragwürdigen Bedingungen. Der eine Fall handelt von einem Beauty-Doc mit Villa in Bogenhausen, der Brust-Operationen verpfuscht. Es ist die Geschichte eines Unbelehrbaren, eines Mannes, der auch ohne Approbation weiteroperierte, teils unter verheerenden hygienischen und medizinischen Zuständen; eines Arztes, der durch "sein selbstherrliches Vorgehen andere in Gefahr brachte" - so formulierte es Staatsanwältin Johanna Heidrich vor zwei Jahren in einem Verfahren vor dem Amtsgericht. Der Mann, dem Gutachter eine "narzisstische Persönlichkeit" attestierten, wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe und Berufsverbot verurteilt.

Doch Thomas S., 51 Jahre alt, befindet sich noch auf freiem Fuß. Er klagt sich seit Jahren durch alle Instanzen, jüngst befasste sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit ihm. Und erst an diesem Montag verhandelte das Verwaltungsgericht gegen ein weiteres "schwarzes Schaf" der Beauty-Branche: Auch Sebastian V., Facharzt für plastische Chirurgie, klagt gegen den Entzug seiner Approbation. Laut Gesundheitsamt laufen derzeit 80 strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den Arzt, in einem Fall außerdem wegen fahrlässiger Tötung.

"Genial", mit diesem Wort beschreibt Thomas S. im Jahr 2014 in einem Video sein Buch, das gerade auf den Markt kam mit dem mehr oder weniger witzigen Titel "Vier Brüste für ein Halleluja. Einschneidende Erlebnisse eines Schönheitschirurgen." Er erzählt unter anderem von Ärztekollegen, die gepfuscht und deren Patientinnen er dann behandelt habe. Es ist allerdings auch die Zeit, in der sich Zivilprozesse gegen ihn häufen. Frauen klagen über missratene Operationen, offene Wunden, heftige Schmerzen, entzündete Narben. Im Jahr 2018 steht der Chirurg vor dem Amtsgericht München wegen gefährlicher Körperverletzung in sieben Fällen.

In ihrem Urteil erklärte die Richterin, S. sei "der Schutz seiner Patienten schlichtweg egal" gewesen. Er habe die Frauen teilweise in Lebensgefahr gebracht. S. operierte in seiner Bogenhausener Villa - unter Vollnarkose, ohne Anästhesisten und ohne Haftpflichtversicherung. Eine Frau erzählte vor Gericht, er habe nicht einmal gewartet, bis sie aus der Narkose wieder erwacht sei. "Da lag nur ein Zettel da." Eine andere Patientin schilderte, er habe ihr gesagt, sie könne vor dem Eingriff ruhig frühstücken. Eine Sachverständige widersprach: Bei einer Übelkeit aufgrund der Medikamente könne ein Erbrechen bei der OP lebensgefährlich sein. Beiden Patientinnen soll der Arzt eingebläut haben, sie sollten nach der OP bei Beschwerden ja nicht in eine Klinik gehen. Er selbst soll dann abgetaucht sein. Das Gericht monierte, dass keine Notfallversorgung, etwa ein Sauerstoffgerät, bereit stand, der Sterilisator für das OP-Besteck nicht gewartet worden sei - und dass S. weiter operierte, als ihm schon die Approbation entzogen worden war. Seine Verteidigerin bezeichnete die Patientinnen als "Frauen aus dem Milieu" - "ein Eingriff in einer Villa, der bar bezahlt wird, die haben gewusst, auf was sie sich einlassen". Thomas S. brüllte nach dem Urteil: "Das sind alles Nutten! Das ist Betrug!" Der Arzt ging in Berufung, wollte die Haftstrafe von drei Jahren nicht akzeptieren. Doch in nächster Instanz wurde er zu drei Jahren und zehn Monaten sowie einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt. Das Bayerische Oberste Landesgericht verwarf im August seine Revision, hob aber das Urteil in einem Punkt auf: beim lebenslangen Berufsverbot. Das Gericht müsse unter Hinzuziehung eines Sachverständigen klären, ob die narzisstische Persönlichkeitsstörung des heute 51-Jährigen behandelbar sei, beziehungsweise ob der Angeklagte im Laufe seines Strafvollzugs überhaupt therapiebereit sei. Ob die Haftstrafe vor der erneuten Verhandlung anzutreten ist, steht noch nicht fest. Mit dem zweiten Schönheitschirurgen, der um seine staatliche Zulassung kämpft, beschäftigte sich das Verwaltungsgericht München am Montag. Sebastian V. erklärte vor Gericht, er habe sich immer bemüht, alle Auflagen einzuhalten. Das Gesundheitsamt und die Gewerbeaufsicht sahen das allerdings anders. Die Regierung von Oberbayern wirft dem plastischen Chirurgen unter anderem Verstöße gegen die Hygieneverordnung vor. Das Verfahren wird laut Gerichtssprecher Martin Friedrich schriftlich fortgeführt. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, sei nicht derzeit absehbar, so Friedrich. Hinzu kommen strafrechtliche Ermittlungen gegen den Mediziner, der mehrere Patienten bei Nasen-, Augenlid- oder Brust-OPs regelrecht entstellt haben soll. Wann sich der Mann vor Gericht verantworten muss, bleibt abzuwarten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5023439
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 08.09.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.