Süddeutsche Zeitung

München:Urteil gegen früheren Wiesn-Wirt Reinbold rechtskräftig

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Der 34-Jährige war verurteilt worden, weil er Kokain gekauft hatte. Nun nehmen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Berufungen zurück. Es bleibt bei einer Geldstrafe, der Gastronom gilt als nicht vorbestraft.

Von Franz Kotteder und Susi Wimmer

Das Urteil gegen den ehemaligen Wiesn-Wirt Ludwig Reinbold ist rechtskräftig. Wie die SZ erfuhr, haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Reinbolds Verteidiger Werner Leitner die Berufungen zurückgenommen. Reinbold war im Februar dieses Jahres vom Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 72 000 Euro verurteilt worden, weil es das Gericht als erwiesen ansah, dass er vor der Gaststätte Franziskaner in der Innenstadt vier Gramm Kokain von Großdealer Stefan H. ( Name geändert ) gekauft hatte. Die juristische Aufarbeitung im Fall Ludwig Reinbold ist damit beendet. Seine berufliche Zukunft steht auf einem anderen Blatt.

Das Amtsgericht hatte Reinbold zu 90 Tagessätzen à 800 Euro verurteilt. Damit war der Richter exakt unter dem Strafmaß geblieben, ab dem Reinbold als vorbestraft gegolten hätte. In diesem Fall wäre es für sehr lange Zeit vorbei gewesen mit einer weiteren Karriere als Wirt, ob auf der Wiesn oder auch nur in einer Boazn an der Straßenecke. Denn das Gaststättengesetz schreibt vor, dass ein Konzessionsinhaber als "Gastwirt die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit" besitzt. Diese Festlegung ist natürlich interpretationsbedürftig, aber eine Vorstrafe wäre ein klarer Hinweis auf Unzuverlässigkeit. Unterhalb der Vorstrafengrenze kann die zuständige Behörde großzügiger oder auch strenger sein - bei Drogendelikten ist sie in München in der Regel eher streng.

Reinbold war ins Visier der Ermittler geraten, weil im April 2018 der Großdealer Stefan H., der Clubs sowie Münchner Polizisten mit "Stoff" versorgte, im Drogenrausch einen Unfall verursacht hatte. Er stellte sich als Kronzeuge zur Verfügung, und in seinem Handy fand die Polizei auch die Nummer von Marc B., einem arbeitslosen, aber gut betuchten jungen Mann, der zu Reinbolds Bekanntenkreis zählte. An einem Vormittag im Winter 2017/2018, so erzählte es der Kronzeuge, habe sein Stammkunde B. ihn in die Residenzstraße bestellt. Ein augenscheinlich stark betrunkener Ludwig Reinbold habe das Kokain entgegengenommen - für seine Freunde, die in Reinbolds Wohnung über dem Franziskaner noch eine "Absacker-Party" feierten.

In diesem Jahr wäre er sowieso nicht Wiesnwirt geworden, die Frist ist abgelaufen

Wie die Behörden mit Reinbolds Verurteilung umgehen, ist derzeit nicht relevant. In diesem Jahr wäre er sowieso nicht Wiesnwirt geworden. Denn die Bewerbungsfrist für die Wiesn ist bereits an Silvester 2021 abgelaufen. Die Schützenfestzelt Reinbold oHG hat sich wieder als Wirt für das Schützenfestzelt beworben, aber aus dieser Gesellschaft ist Ludwig Reinbold bereits am 22. Dezember als Gesellschafter ausgeschieden; sie wird seitdem nur noch von seinem Vater Eduard und seinem Bruder Mathias geführt.

Bei den anderen Betrieben im Familienbesitz hielten es die Reinbolds ähnlich: Auch aus den Betreibergesellschaften des Franziskaners in der Residenzstraße, des Vier-Sterne-Hotels Drei Löwen in der Schillerstraße und des Löwenbräukellers am Stiglmaierplatz schied Ludwig Ende Dezember 2021 aus, Vater und Bruder sind dort jetzt alleine Geschäftsführer. Bei beiden gibt es für einen Konzessionsentzug keinerlei Grund, und Ludwig Reinbold könnte nach einer angemessenen Wartezeit ja wieder in alle Gesellschaften einsteigen. Ludwig Reinbold war am Donnerstag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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