Süddeutsche Zeitung

München:Brutale Drohung der Neonazi-Szene

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Von Martin Bernstein

Der Überfall auf eine 36 Jahre alte Münchnerin am Montagmorgen war offenbar eine brutale Drohung aus der Neonazi-Szene. Die Frau hätte am Dienstag als Zeugin in einem Prozess aussagen sollen, der in Nordbayern gegen ein Mitglied der rechtsextremen Szene wegen Körperverletzung geführt wird. Die Täter verletzten die Frau und hinterließen in ihrer Wohnung einen Spruch, der unter Rechtsextremisten als Chiffre für Selbstjustiz gilt.

Bei dem Angriff am Montag um 7 Uhr wurde die Münchnerin schlimm verletzt. Zwei ihr unbekannte Männer, so berichtete sie wenig später per Notruf der Polizei, hätten sie gewürgt und gegen den Kopf geschlagen. Offenbar hatten die Täter zuvor bei der Frau geklingelt, und sie hatte ihnen arglos die Tür geöffnet. Die Männer brachten ein Graffito in der Wohnung der 36-Jährigen im Münchner Norden an - eine unmissverständliche Drohung.

Der hinterlassene Spruch stammt ursprünglich aus der Bibel, wird aber häufig in rechtsradikalem Kontext verwendet - vor allem, nachdem ihn ein NPD-Funktionär vor Jahren in einer Rede als Drohung an die "herrschende Klasse" benutzt hatte, die man "einer gerechten Strafe zuzuführen" gedenke. Auf Tassen, Fahnen mit Reichsadler und Eisernem Kreuz und auf Autokennzeichen-Aufklebern ist der Spruch zu finden, häufig stammen die Angebote von einem in Thüringen ansässigen Versandhändler. Den genauen Wortlaut veröffentlichte die Polizei aber aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.

"Verziert" ist der Spruch nicht selten mit der Darstellung eines Schlagrings oder - auf Sweatjacken und einem 40 Zentimeter großen Autoscheiben-Aufkleber - mit Totenkopf, Pistolen und der eindeutigen Aufforderung: "Selbstjustiz". Auch die Art der Darstellung auf dem in der Wohnung hinterlassenen Graffito soll eindeutig auf Urheber aus der rechten Szene hindeuten.

Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, bestätigte am Mittwoch, dass die Frau unmittelbar nach dem von ihr gemeldeten Überfall ärztlich untersucht worden sei. Dabei wurden die Verletzungen festgestellt. Die für Dienstag angesetzte Gerichtsverhandlung in Nordbayern musste vertagt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt bei Extremismusverdacht Fälle von besonderer Bedeutung. Die dort angesiedelte Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) ist vor drei Jahren ins Leben gerufen worden. Die Ermittlungen führt in deren Auftrag das für politisch rechts motivierte Kriminalität zuständige Staatsschutzkommissariat 44 der Polizei. Dort geht man auch jener Spur in die rechte Szene nach, die die Täter mit ihrem Graffito in der Wohnung hinterlassen haben.

Völlig offen ist, wie die Angreifer an die Adresse der Frau gekommen sind. Sie soll sich schon längere Zeit zivilgesellschaftlich gegen rechte Umtriebe engagieren - möglich also, dass sie bereits im Visier der Szene war. Neonazis führen regelrechte Feindeslisten und stellen ihre Gegner im Internet an den Pranger. Betroffene rechter Straftaten haben oft auch Angst, selbst gefährdet zu werden, wenn sie Anzeige erstatten. Weil sie befürchten, dass Name und Adresse dann in den Ermittlungsakten stehen und damit auch dem Angreifer bekannt werden.

"Es ist unerträglich, wenn Opfer sich nicht trauen, zur Polizei zu gehen", sagte im Mai der Münchner Oberstaatsanwalt Andreas Franck. "Das darf nicht sein - da mussten wir etwas machen." Zusammen mit Münchens Polizeivizepräsidenten Norbert Radmacher stellte der Antisemitismus-Beauftragte der Generalstaatsanwaltschaft damals einen "kleinen Zeugenschutz" vor. "Wir nehmen das ernst", sagte Franck. Von der Initiative sollte auch ein Signal an rassistische Gewalttäter, antisemitische Hetzer und prügelnde Neonazis ausgehen.

Wer gefährdet ist oder bedroht wird, kann nun eine andere Adresse als die eigene angeben, etwa die einer Opferhilfeeinrichtung. In der Strafprozessordnung regelt Paragraf 68, dass es einem Zeugen gestattet ist, "statt des Wohnortes seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben, wenn ein begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht", dass sich der Zeuge sonst in Gefahr bringt. Die wahre Adresse darf dann auch nicht durch die Akten bekannt werden.

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SZ vom 06.12.2019
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