Süddeutsche Zeitung

Bundesarbeitsgericht:Hart erkämpfter Sieg

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Weil Birte Meier offenbar schlechter bezahlt wurde als männliche Kollegen beim ZDF, hat die Journalistin gegen den Sender geklagt - und darf jetzt das Gehalt der anderen einsehen. Das Urteil könnte auch für andere Branchen Konsequenzen haben.

Von Verena Mayer

Eine Frau, die bemerkt, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen, braucht Durchhaltevermögen. So wie die ZDF-Journalistin Birte Meier. Seit fünf Jahren versucht die 49-Jährige, deutsche Gerichte davon zu überzeugen, dass ihr derselbe Lohn zusteht wie den Männern aus ihrer Redaktion. Oder ein Schadenersatz von 80 000 Euro wegen der angenommenen Lohndiskriminierung. Oder zumindest das Recht zu erfahren, was ihre Kollegen verdienen.

Am Donnerstag hat Birte Meier nun einen Sieg errungen. Da hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Journalistin das Entgelttransparenzgesetz in Anspruch nehmen kann. Es sieht vor, dass man in größeren Betrieben Auskunft über die Gehälter der Kollegen bekommen kann, gilt aber nicht für Beschäftigte wie Meier. Die Journalistin ist beim Sender "fest-frei", also nur arbeitnehmerähnlich beschäftigt und dürfte laut Gesetz keine Auskunft beantragen. Auch vom Landesarbeitsgericht war Meier die Auskunft noch versagt worden, das Gericht hat allerdings in diesem Punkt Revision zugelassen. Das Bundesarbeitsgericht beruft sich nun auf europäisches Recht. Dieses fasst den Begriff der Beschäftigung weiter und unterscheidet nicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeiternehmerähnlichen. Der Fall geht nun zurück ans Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Das ZDF sagt, man begrüße, dass Rechtsklarheit herrsche. Wo das Gericht einen Auskunftsanspruch sehe, werde man diesen erfüllen.

Das Urteil wird von Juristen als kleine Sensation gewertet, denn es könnte auch für andere Branchen Konsequenzen haben. Für Birte Meier ändert es jedoch wenig. Was die Kollegen verdienen, wusste sie schon zuvor, Meier arbeitet schließlich als Investigativjournalistin. Das Urteil aus Erfurt ist Teil einer langen Geschichte, die davon handelt, was Frauen auf sich nehmen müssen, um ihr Recht auf gleichen Lohn durchzusetzen. Sie beginnt, als Birte Meier, langjährige Reporterin des Magazins Frontal 21 und mit etlichen Journalistenpreisen ausgezeichnet, herausfindet, dass die Männer in ihrer Abteilung mehr verdienen als sie. Meier versucht erst, die Sache mit dem Sender zu klären, als sie damit nicht weiterkommt, verklagt sie 2015 das ZDF.

In Deutschland müssen Frauen zusätzlich nachweisen, dass der Grund für die ungleiche Bezahlung ihr Geschlecht ist

Die erste Instanz, das Berliner Arbeitsgericht, weist die Klage 2017 ab, weil Meier als fest-freie Mitarbeiterin ihr Gehalt nicht mit dem von Festangestellten vergleichen könne. Die Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg scheitert 2019 daran, dass Birte Meier nicht nachweisen könne, dass sie nur deswegen schlechter verdiene, weil sie eine Frau ist. Und nicht, weil ihre männlichen Kollegen besser qualifiziert seien, einen anderen Status oder mehr Berufserfahrung hätten, wie das ZDF argumentiert. "Geschlecht, Alter oder Religion spielen bei der Vergütungsfindung keine Rolle", heißt es aus dem Sender. Die Kriterien seien "vielmehr Aufgabenprofil, Verantwortungsrahmen sowie Berufserfahrung bzw. Betriebszugehörigkeit". Es sei zudem rechtskräftig festgestellt, dass der erhobene Vorwurf der Entgeltdiskriminierung unbegründet sei.

Das sei auch das große Problem bei diesen Fällen, sagt Nora Markard, Professorin für internationales öffentliches Recht an der Uni Münster und im Vorstand der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die das Verfahren begleitet. Frauen, die merken, dass sie schlechter bezahlt werden als Männer in einer vergleichbaren Position, müssen in Deutschland zusätzlich nachweisen, dass der Grund für die Ungleichheit ihr Geschlecht ist. "Das gelingt aber nur, wenn der Arbeitgeber so dumm war, das laut zu sagen oder aufzuschreiben."

Ein früherer Redaktionsleiter habe Frauen nach ihrem Kinderwunsch gefragt

Zwar versuchte Meiers Anwältin, vor Gericht Indizien für eine "Benachteiligungskultur" in der Redaktion vorzutragen, wie sie es nennt. So habe ein früherer Redaktionsleiter Frauen in Vorstellungsgesprächen nach ihrem Kinderwunsch gefragt und bei einer Weihnachtsfeier gesagt, Frauen hätten im politischen Journalismus nichts zu suchen. Frauen seien zudem in der Redaktion in der Minderzahl gewesen, und selbst Männer, die wie Birte Meier fest-frei beschäftigt waren, hätten mehr verdient. Ein Kollege, der gerade mal sechs Monate länger im Betrieb war als Meier, habe 700 Euro mehr bekommen, während Meier auf eine Gehaltserhöhung von 250 Euro drei Jahre habe warten müssen. Doch all das reicht dem Gericht nicht, um eine Diskriminierung festzustellen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Eine von Meier eingebrachte Nichtzulassungsbeschwerde wurde inzwischen abgelehnt. Dagegen hat die Journalistin Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt. Denn laut Nora Markard dürfen deutsche Gerichte nicht einfach von den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs abweichen. Dem genügt es, wenn eine Frau nachweist, dass sie schlechter verdient als Männer, die in der gleichen Position sind oder die gleiche Arbeit tun. Kann eine Frau das, kommt es zur Beweislastumkehr - und der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er die Mitarbeiterin nicht aufgrund ihres Geschlechts schlechter bezahlt.

Und da ist eben noch das Entgelttransparenzgesetz, 2017 geschaffen, damit Frauen in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Auskunft über die Gehälter der Kollegen bekommen können. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte wie Birte Meier gilt es allerdings nicht, und auch wenn deren Rechte nun gestärkt wurden, bleibt es für Heide Pfarr vom Deutschen Juristinnenbund ein zahnloser Tiger. Viele Frauen würden davor zurückschrecken, überhaupt zu fragen, weil sie negative Folgen am Arbeitsplatz fürchten.

"Frauen müssen sich dafür bis zum Bundesverfassungsgericht durchkämpfen"

Einer Studie zufolge, die das Gesetz 2019 evaluierte, haben gerade mal zwei Prozent der Befragten bisher überhaupt Anfragen gestellt. Und selbst wenn in Zukunft mehr Leute herausbekommen können, was die anderen verdienen, heiße das noch lange nichts, so Pfarr. Sanktionen sieht das Entgelttransparenzgesetz nämlich nicht vor, die Frauen müssen dann erst recht vor Gericht ziehen, womit sich der Kreis zu Birte Meier schließt.

"Das Recht auf Entgeltgleichheit ist nicht gegeben, Frauen müssen sich dafür bis zum Bundesverfassungsgericht durchkämpfen", sagt Nora Markard. Die Zahl der Frauen, die darauf Lust haben, ist überschaubar. Immer wieder hört Markard von Schikanen, denen Klägerinnen ausgesetzt sind, wenn sie in eine juristische Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber gehen. Im Fall Birte Meier wolle das ZDF die Reporterin nun aus der Berliner Redaktion, in der sie 13 Jahre lang gearbeitet hat, nach Mainz versetzen. Ihren Berliner Job bekomme ein Mann. Das ZDF will dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen nichts sagen.

Birte Meier selbst äußert sich nicht dazu. Sie hat inzwischen eine weitere Auszeichnung erhalten, ein Stipendium für einen Forschungsaufenthalt in der Villa Aurora in Los Angeles, dem früheren Wohnhaus von Thomas Mann. Das Thema ihrer Einreichung: "Was kann Deutschland von Kalifornien hinsichtlich des Gender-Pay-Gaps lernen?"

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