Süddeutsche Zeitung

Bayerischer Landtag:NSU-Ausschuss berät über Vernehmung von Zschäpe

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Die verurteilte Terroristin sollte von Chemnitz nach München gebracht werden. Doch die Sicherheitsbedenken bei den Abgeordneten sind offenbar groß.

Von Andreas Glas

Dass die rechtskräftig verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe als Zeugin vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags aussagen muss, ist Konsens in dem Gremium, das unter anderem die Nähe des NSU zur bayerischen Neonazi-Szene beleuchtet. Nun gibt es eine Diskussion, ob Zschäpe persönlich im Maximilianeum erscheinen soll - oder etwa per Videoschalte aussagt. Dem Vernehmen nach gab es im Ausschuss zunächst die Tendenz, die 48-Jährige im Landtag zu befragen. Aus einer ebenfalls nichtöffentlichen Sitzung des Ältestenrates waren am Mittwoch aber erhebliche Bedenken zu hören, unter anderem bei Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Aus Sicherheitsgründen und weil die Sicherheitsvorkehrungen mit hohen Kosten verbunden wären, würde man Zschäpe aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz nach München bringen. Und das, obwohl nicht sicher ist, ob sie überhaupt bereit ist, auf die Fragen des Ausschusses zu antworten.

Er sei "auf jeden Fall für eine Vernehmung", sagte der Vizeausschussvorsitzende Holger Dremel (CSU) am Mittwoch auf Nachfrage. Er sei aber "offen dafür, dass man andere Möglichkeiten prüft und diskutiert, damit das auch alles in einem Verhältnis ist". Matthias Fischbach, für die FDP-Fraktion im NSU-Ausschuss, will ebenfalls kein Sicherheitsrisiko eingehen. Allerdings sei Zschäpe "die Schlüsselperson in dem Komplex", weshalb es sinnvoll sei, sie "möglichst face-to-face" zu befragen. Es könnten "Untertöne relevant sein, die bei einer Videokonferenz untergehen", sagte Fischbach, der sich "vorstellen kann, dass man noch mal eine andere Lösung findet". Im Gespräch ist offenbar, dass nicht Zschäpe nach München kommt, sondern die Mitglieder des U-Ausschusses nach Chemnitz fahren.

Zschäpe ist die einzige Überlebende der Terrorzelle, die von 2001 an jahrelang mordend durch Deutschland zog. Sie war 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist so gut wie ausgeschlossen.

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