Süddeutsche Zeitung

Einkaufen in der Pandemie:Diese Regeln gelten fürs Shoppen in Bayern

Lesezeit: 3 min

Je nach Inzidenz gibt es unterschiedliche Dinge zu beachten: Wie das Prinzip "Click & Meet" funktioniert, wann man zusätzlich einen Corona-Test benötigt - und ab welcher Inzidenz die Läden wieder schließen müssen.

Von Martin Moser und Francesca Polistina

Seit Anfang März ist Einkaufen im Einzelhandel in Bayern wieder möglich, allerdings entscheidet der Inzidenzwert der jeweiligen Gegend, wie weit die Lockerungen gehen. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100, dürfen Geschäfte Termin-Shopping nach dem Prinzip "Click & Meet" anbieten, zwischen 100 und 150 ist in Bayern Shoppen nach dem Prinzip "Click & Meet mit Test" möglich. Jenseits der 150er Marke müssen Läden für Kundenbesuche wieder schließen, können aber nach dem Prinzip "Click & Collect" Waren zur Abholung anbieten.

Wie funktioniert "Click & Meet"?

Das Prinzip klingt zunächst einfach: Termin ausmachen, Laden aufsuchen, shoppen. Wie man allerdings an einen Termin kommt, unterscheidet sich von Geschäft zu Geschäft. Manche Läden bieten eine Online-Reservierung auf ihrer Website an, wieder andere vergeben die Termine per Telefon. Manchmal ist auch eine spontane Nachfrage am Eingang möglich oder es gibt an der Ladentüre einen QR-Code zur sofortigen Anmeldung. Wer also einen größeren Shopping-Trip unternehmen möchte, sollte sich vorher informieren - und genau planen, wann man welches Geschäft besuchen will, und wie viel Zeit man für die Wege dazwischen benötigt.

Bei Reservierungen ist zu beachten: Diese gelten in den meisten Fällen nur für eine Person. Eine Shoppingbegleitung, die beispielsweise beurteilen soll, ob einem die Klamotten stehen, braucht einen gesonderten Termin. Weitere Personen sollte man bei der Buchung dann entsprechend angeben.

Wie das Termin-Shoppen dann abläuft, ist in der zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelt: Der Besuch des Geschäfts ist nur für einen begrenzten Zeitraum zulässig. Wie lange genau, sollte man bei der Terminreservierung erfragen. Im Laden darf sich pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche maximal ein Kunde aufhalten. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern soll eingehalten werden und die Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen. Der Ladenbetreiber muss außerdem die Kontaktdaten seiner Kunden erheben.

Ab wann gilt das Prinzip "Click & Meet mit Test"?

Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen zwischen 100 und 150, gilt ab dem zweiten darauffolgenden Tag: Zu "Click & Meet" kommt zwingend ein "Test" hinzu. Ein Beispiel: Überschreitet eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis am Montag die 100er Marke (und bleibt auch am Dienstag und Mittwoch darüber), gelten von Freitag an die schärferen Regeln.

Kunden dürfen nur in den Laden, wenn sie ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen können. Zulässig sind ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener PCR-Test, ein POC-Antigentest (oft auch Bürgertest genannt, den es in Schnelltestzentren oder Apotheken gibt) oder ein Selbsttest. Ansonsten gelten die Regeln von "Click & Meet".

Eine Ausnahme gibt es für Genesene und vollständig Corona-Geimpfte: Seit dem 6. Mai entfällt für diese Personen die Testpflicht in Geschäften. Als genesen gilt, wer vor mindestens 28 Tagen und höchstens einem halben Jahr positiv auf das Coronavirus getestet wurde und das nachweisen kann. Als geimpft gilt, bei wem seit der abschließenden Impfung mehr als 14 Tage vergangen sind (nachzuweisen durch einen Impfpass).

Ab wann gilt das Prinzip "Click and Collect"?

Überschreitet der Inzidenzwert im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 150, muss das die Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich bekanntgeben. Am zweiten darauffolgenden Tag gelten die neuen Regeln: Die Geschäfte müssen wieder schließen, "Click & Meet", selbst mit Test, ist dann nicht mehr möglich. Allerdings kann Ware nach Vorbestellung abgeholt werden, und das ohne Corona-Test (Click & Collect).

Wann sind Öffnungen möglich?

Liegt der Inzidenzwert in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, muss das die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich bekanntgeben. Ab dem zweiten darauffolgenden Tag gelten dann die gelockerten Regeln.

Eine Terminbuchung bei den einzelnen Geschäften ist dann nicht mehr notwendig. Beim Einkaufen im Laden darf sich aber höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche gilt: höchstens ein Kunde auf 20 Quadratmeter. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss weiterhin eingehalten und eine FFP2-Maske getragen werden.

Welche Geschäfte bleiben immer offen?

Unabhängig von der örtlichen Inzidenz haben die Geschäfte für den täglichen Bedarf offen, dort gibt es auch keine Anmelde- oder Testpflicht. Dazu zählen: Apotheken, Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Getränkemärkte, Lieferdienste, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel. Seit dem 28. April zählen auch Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumenläden dazu. Generell öffnen dürfen auch die Ladengeschäfte von Handwerkern und von bestimmten Dienstleistungsbetrieben - zum Beispiel Banken, Postfilialen, Versicherungs- und Reisebüros oder Autovermietungen, Reinigungen und Waschsalons.

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