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Freihandelsabkommen:EU will Investorenschutz für TTIP neu verhandeln

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Öffentliche Schiedsgerichte für Streitfälle

Die EU-Kommission will den Investorenschutz im geplanten Freihandelsabkommen mit den USA neu verhandeln ( hier die Pressemitteilung). Streitfälle sollen demnach künftig in öffentlichen Anhörungen vor einem neuen Handelsgerichtshof verhandelt werden, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström in Brüssel. Die Urteile würden 15 öffentlich berufene Richter fällen, denen keine Nebentätigkeiten, etwa als Anwalt, erlaubt sein sollen. Jeweils fünf Richter sollen von EU, USA und Drittstaaten entsandt werden. "Niemand kann sagen, dass das eine Privatjustiz ist", sagte Malmström.

Vor allem in Bezug auf das geplante Handelsabkommen mit den USA (TTIP) hatte es heftige Kritik am bisher vorgesehenen System von Schiedsstellen gegeben, vor denen Investoren gegen nationale Gesetze vorgehen könnten.

In ihren Vorschlägen empfahl Malmström zudem die Errichtung von Berufungsgerichten nach dem Vorbild entsprechender Instanzen bei der Welthandelsorganisation (WHO). Die Möglichkeiten für Investoren, vor die Gerichte zu ziehen, sollen genau definiert werden.

Wie die Verhandlungen weitergehen

Als erster Schritt soll demnach ein bilateraler Gerichtshof zwischen den USA und der EU eingerichtet werden. Sobald der Vorschlag der EU-Kommission mit den EU-Staaten und dem EU-Parlament abgestimmt ist, sollen die Pläne laut Malmström mit den USA verhandelt werden.

In einem zweiten Schritt soll dann der Aufbau von Handelsgerichten für Investoren folgen. Dies brauche aber Zeit, sagte Malmström. Die Vorgabe der öffentlichen Gerichtshöfe sollen in alle künftigen Handelsabkommen der EU mit anderen Staaten einfließen.

Das bereits ausverhandelte Abkommen mit Kanada (Ceta) soll laut Malmström aber nicht neu aufgerollt werden. Die schwedische EU-Kommissarin hatte bereits im Frühjahr die Idee von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel aufgenommen, neue Gerichtshöfe für Handelsfragen zu schaffen.

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