Süddeutsche Zeitung

Datenschutz:Der Richter, der gegen Facebook entschieden hat

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Von Wolfgang Janisch

Wäre ihm das gleiche Schicksal beschieden gewesen wie seinen Vorgängern, Thomas von Danwitz würde wohl längst wieder an der Universität zu Köln lehren. Seine erste Amtszeit am Europäischen Gerichtshof (EuGH) endete 2012. Doch dieses Mal brach die Bundesregierung mit der ohnedies fragwürdigen Übung, den jeweiligen deutschen EU-Richter nach nur sechs Jahren wieder nach Hause zu holen. Danwitz wurde in die zweite Runde geschickt. Und weil Erfahrung zählt, gewann die deutsche Stimme im 28-köpfigen Gericht an Gewicht. Danwitz wurde zum Kammerpräsidenten ernannt, außerdem hat er seither als Berichterstatter wichtige Verfahren vorbereitet. Darunter das Urteil in Sachen Facebook, das an diesem Dienstag verkündet wurde.

Deutscher Richter mit europäischer Perspektive

Allerdings: Was heißt schon "deutsche Stimme" in einem europäischen Gericht? Danwitz war 2006 von der Union nach Luxemburg entsandt worden; die SPD konnte seinerzeit eine Wiederwahl ihrer Kandidatin Ninon Colneric nicht durchsetzen. Vergangenes Jahr kippte der EuGH - nicht gerade zur Freude der deutschen Regierung - die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung; Berichterstatter war Thomas von Danwitz. Auch im "Dialog" mit dem Bundesverfassungsgericht ist der Rheinländer Vertreter einer dezidiert europäischen Perspektive. Die Karlsruher Sorge um einen deutschen Souveränitätsverlust vermag er nicht so recht nachzuvollziehen.

Da spielt wohl die Prägung der Institutionen eine Rolle. Aber im Grunde war der Jurist, dem auch ein Fünf-Tage-Bart nichts von seiner akkuraten Erscheinung nimmt, schon immer Europäer. Sein Berufsweg war wie gemacht für das Amt: Studium in Bonn, Genf und Paris, Diplom an der französischen Elitehochschule ENA, Professur für Europarecht zuerst in Bochum und später in Köln. Die Arbeitssprache des EuGH - Französisch - spricht er, anders als mancher Vorgänger, vollkommen makelfrei.

Meinungsverschiedenheiten mit dem Bundesverfassungsgericht

Als deutscher Jurist in Luxemburg dürfte er auch in seinen verbleibenden drei Jahren eine Schlüsselrolle im nicht immer reibungsfreien Verhältnis zum deutschem Verfassungsgericht spielen. Der EuGH - einst Hort der Marktfreiheiten - ist seit einiger Zeit dabei, sich als europäisches Grundrechtegericht zu etablieren. Wichtigstes Feld ist vorerst der Datenschutz, bei dem das Gericht nach den Urteilen zu Vorratsdaten und Google ("Recht auf Vergessen") nun mit Facebook einen dritten Markstein setzen dürfte. Weitere Themen dürften folgen; die sozialen Grundrechte etwa haben einen hohen Rang in der EU-Grundrechtecharta. Meinungsverschiedenheiten mit dem mächtigen Bundesverfassungsgericht werden nicht ausbleiben. Da sind die diplomatischen Fähigkeiten des ENA-Schülers gefragt.

Seine Gedanken sammelt der 53-jährige Jurist übrigens gern auf dem Rennrad. Wenn er von einer Tour durchs bergige Luxemburg zurückkommt, bringt er meist einen Packen Arbeit für seine Mitarbeiter mit.

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Quelle:
SZ vom 06.10.2015
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