Süddeutsche Zeitung

Lieferketten:Dieses Gesetz war überfällig

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Die Wirtschaft hat großen Druck ausgeübt. Deswegen ist aus dem Lieferkettengesetz ein Kompromiss geworden - aber kein zahnloser.

Kommentar von Caspar Dohmen

Der Bundestag hat am Freitag das Lieferkettengesetz beschlossen. Es ist ein überfälliger Schritt. Endlich adressiert die größte Volkswirtschaft Europas, die erheblich von globalen Lieferketten profitiert, ein damit verbundenes gravierendes Problem: Die Verletzung von Menschenrechten bei der Produktion von Waren oder Vorprodukten, die von hiesigen Unternehmen verarbeitet oder vertrieben werden. Sie müssen sich künftig mit der Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Zulieferern beschäftigen.

Damit sollen gravierende Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit unterbunden sowie Arbeiterinnen und Arbeiter sich gewerkschaftlich organisieren dürfen. Andere Staaten haben Unternehmen bereits für Lieferketten in die menschenrechtliche Verantwortung genommen, ob Großbritannien, Frankreich, die Niederlande, Australien oder der US-Bundesstaat Kalifornien.

Seit den 1980er Jahren zergliederten Unternehmen ihr Geschäft zunehmend in Wertschöpfungsketten, beschränkten sich selbst auf die Glieder mit dem höchsten Gewinn, etwa Forschung und Entwicklung oder Vermarktung. Die Produktion erfolgt nun teils und manchmal sogar ganz in Lieferketten. "Je weiter im Osten, desto niedriger die Kosten", reimen Einkäufer von Unternehmen.

Mittlerweile lassen die 50 weltgrößten Konzerne 94 Prozent der Tätigkeiten in Lieferketten erledigen, was sich für ihre Eigentümer auszahlt: Seit 1980 haben sich die Gewinne grenzüberschreitend tätiger Konzerne mehr als verdoppelt, maßgeblich wegen der Produktion in Lieferketten. Unübersehbar haben von der Entwicklung viele Unternehmer und Arbeitende in den Billiglohnländern profitiert.

Genauso unübersehbar verharren jedoch viele Arbeitende in Armut, ob Näherinnen, Minen- oder Erntearbeiter. Selbst schwere Menschenrechtsverstöße sind noch immer alltäglich in Lieferketten, wie Kinderarbeit beim Kakaoanbau in Westafrika oder Zwangsarbeit bei der Baumwollproduktion in China. In der Verantwortung wären in erster Linie die Regierungen der Billiglohnländer, aber sie wollten oder konnten nicht handeln, weil sie den Verlust von Aufträgen fürchteten. Die Regierungen der Industrieländer setzten dagegen auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen. Manche handelten, aber insgesamt scheiterte der Ansatz kläglich. In Deutschland kam zuletzt nicht einmal jedes fünfte befragte Unternehmen seinen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nach.

Mutig wäre gewesen, es wie in Frankreich zu machen

Vermeintlich fällt das Gesetz in Deutschland zaghaft aus. Schließlich wird nur eines von tausend Unternehmen erfasst werden, insgesamt etwa 4800 Firmen. Und sie sollen sich lediglich bemühen, die Risiken ihrer direkten Zulieferer zu erfassen. Das mag in manchen Branchen bereits eine gewisse Wirkung entfalten, etwa bei Modemarken, die direkt bei Nähfabriken in Asien einkaufen. Aber es ergibt kaum Sinn, wenn die direkten Zulieferer vor allem in Deutschland sitzen, wie etwa in der Automobilindustrie.

Darüber hinaus müssen Unternehmen aber auch bei ihren mittelbaren Zulieferern aktiv werden, wenn sie von menschenrechtlichen Problemen in ihren Lieferketten erfahren. Spannend ist die Frage, wann dies der Fall sein wird. Vermutlich werden dies eines Tages Gerichte klären. Mutig wäre es gewesen, wenn das Gesetz selbst - wie ursprünglich vorgesehen - eine zivilrechtliche Haftung begründet hätte, so wie in Frankreich.

Aber die Idee wurde auf massiven Druck großer Teile der Wirtschaft verworfen. Deswegen können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten hiesiger Unternehmen vor deutschen Gerichten weiter nur nach dem Recht ihres Heimatlandes klagen. Das ist kompliziert und aufwändig, und geschah bislang fast nie. Daran wird sich auch wenig ändern, wenn künftig Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften stellvertretend für solche Menschen klagen können. Sie dürften sich auf skandalträchtige Fälle konzentrieren, schon aus Ressourcengründen.

Das gesellschaftliche Klima hat sich geändert

Natürlich kann man sich ein stimmigeres Lieferkettengesetz vorstellen. Das Gesetz ist eben ein Kompromiss, aber es ist nicht zahnlos. Denn eine Behörde wird kontrollieren, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Tun sie dies nicht, drohen Geldbußen und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Entscheidend ist jedoch, dass Deutschland endlich Unternehmen mit in die menschenrechtliche Verantwortung für ihre Lieferketten nehmen wird. Das war noch vor zehn Jahren undenkbar.

Doch das gesellschaftliche Klima hat sich geändert, maßgeblich durch diverse Skandale und Unglücke. Neun von zehn Bürgern wünschen sich mittlerweile, dass Unternehmen die Menschenrechte bei ihren Auslandsgeschäften berücksichtigen. Und viele Unternehmen halten dies auch für notwendig. Aber ein gehöriger Teil der Wirtschaft, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Verband der Familienunternehmer, kämpft bis zum Schluss gegen das Gesetz. Dabei ist der Paradigmenwechsel in Deutschland überfällig.

Dennoch: Es ist nur ein erster Schritt, dem viele weitere - vor allem auf europäischer und internationaler Ebene - folgen müssen, um die Lage für die Menschen zu verbessern, die erheblich zum Wohlstand des Westens beitragen.

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