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Karlsruhe:Bundesverfassungsgericht lässt EZB-Anleihenkäufe überprüfen

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Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben nach mehreren Klagen gegen die milliardenschweren Käufe von Staatsanleihen durch die EZB den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Gleichzeitig beantragten sie ein beschleunigtes Verfahren, weil "die Rechtssache eine rasche Erledigung erfordert".

Nach Auffassung des Senats sprechen wichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten eingreifen.

Zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur kauft die Notenbank seit März 2015 Staatsanleihen und andere Papiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro monatlich. Das viele Geld soll die Zinsen drücken und die Kreditvergabe ankurbeln.

Lucke und Gauweiler zogen vor Gericht

Der AfD-Gründer Bernd Lucke, der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Berliner Professor Markus Kerber hatten gegen die Ankäufe geklagt. Ihrer Ansicht nach überschreitet die EZB damit ihr Mandat. Die EZB unter Präsident Mario Draghi betreibe eigenmächtig Wirtschaftspolitik. Das ist in Europa aber die Aufgabe der nationalen Finanzminister. Außerdem würden verbotenerweise Staatshaushalte finanziert.

Die Kläger wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung der Bundesbank an dem EZB-Programm stoppt. Deutschland hafte, wenn ein totaler Wertverlust der aufgekauften Staatsanleihen eintrete, so die Kläger. Das Risiko für den deutschen Staatshaushalt sei unverhältnismäßig hoch.

Der Karlsruher Vorlagebeschluss bedeutet, dass die Verfassungsrichter die Klage ernst nehmen. Weil es um EU-Recht geht, soll zunächst der EuGH urteilen. Auf dieser Grundlage entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht. Im äußersten Fall könnten die Richter der Deutschen Bundesbank die Teilnahme an den Anleihenkäufen untersagen. ( Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

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