Süddeutsche Zeitung

Im Fall Kirch:Staatsanwalt droht Deutscher Bank mit Bußgeld

Lesezeit: 3 min

Von Hans Leyendecker und Klaus Ott, München

Der Deutschen Bank droht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung ein Bußgeld für den mutmaßlichen Versuch, im Fall Kirch die Justiz getäuscht zu haben. Das geht aus der 627-seitigen Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft gegen Bank-Chef Jürgen Fitschen, seine beiden Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Vorstände hervor.

Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf Personen versuchten Prozessbetrug vor. Zusätzlich wird das Unternehmen mit einem Bußgeldverfahren bedroht. Es habe mit falschen Angaben bei Gericht Schadensersatzansprüche des Mitte 2011 verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch und seiner Erben abwehren wollen. Die Angeschuldigten bestreiten das.

Sollte das Landgericht die Anklage zulassen, wird die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung eine Geldbuße gegen die Bank beantragen. Das kündigen die Ermittler in ihrer Anklageschrift definitiv an. Das Bußgeld könnte bis zu eine Million Euro beantragen.

Staatsanwaltschaft hat "toxische" Dokumente entdeckt

Die Deutsche Bank äußerte sich dazu nicht. Der Anklage zufolge hat die Staatsanwaltschaft nach ihren Razzien in der Bank dort zahlreiche Dokumente entdeckt, die in dem Institut als "toxisch" beziehungsweise "nicht hilfreich" für die Auseinandersetzungen mit Kirch und seinen Erben eingestuft worden waren.

Dazu zählte das Projekt "Barolo" von Anfang 2002. Demnach versuchten Investmentbanker des Hauses, eine "alleinige oder Co-Berater-Rolle" der Bank bei Kirch zu bekommen, um Firmenteile im Wert von drei Milliarden Euro zu verkaufen. Man müsse in der Bank die Köpfe zusammen stecken, man müsse alles "pronto" zum Abschluss bringen. Man müsse Kirch dazu bringen, vernünftige Werte zu akzeptieren.

Das erhärtet aus Sicht der Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass die Deutsche Bank entgegen ihren Angaben im Kirch-Prozess versucht habe, Anfang 2002 einen Auftrag des damals finanziell angeschlagenen Medienunternehmers zu erhalten, große Teile seines Konzerns zu verkaufen und daran zu verdienen.

Deutsche Bank versuchte Ermittlungen einzuschränken

Nach der ersten Durchsuchung am 8. November 2011 hatte die Deutsche Bank noch versucht, den Umfang der Ermittlungen so weit wie möglich einzuschränken. Das geht aus einer Mail hervor, die einer der Bank-Juristen tags darauf an den Chefsyndikus Richard Walker schickte. Darin heißt es, die Strafverfolger hätten nur eine "relativ kleine Anzahl" von Dokumenten beschlagnahmen können. Die Bank werde versuchen, die Zahl der auswertbaren Unterlagen zu begrenzen.

Der Anklage zufolge soll die Rechtsabteilung der Bank der Staatsanwaltschaft unsortierte und unstrukturierte Unterlagen übergeben haben. Erst Ende April 2012 hätten der Ermittlungsbehörde die Akten vollständig vorgelegen, ein halbes Jahr nach der ersten Razzia. In der Anklage steht auch, die Bank sei nicht bereit gewesen, in der Münchner Niederlassung zur Kirch-Gruppe vorhandene Unterlagen freiwillig herauszugeben. Deshalb habe diese Filiale ebenfalls durchsucht werden müssen.

Dem OLG seien Dokumente vorenthalten worden

Während die Ermittler laut Anklageschrift lange auf die Papiere warten und diese dann mühsam auswerten mussten, habe die Rechtsabteilung der Bank das Material selbst schon systematisch sichten und den zeitlichen Vorsprung nutzen können, um sich auf die neue Lage einzustellen und den Bankvorstand darüber zu informieren. Das sei bei einer Vorstandssitzung am 21. Februar 2012 in London geschehen. Der Vorstand sei über die Existenz "nicht hilfreicher" Unterlagen informiert worden; anders als das Oberlandesgericht (OLG) München bei dem dort laufenden Kirch-Prozess. Dem OLG seien diese Dokumente damals vorenthalten worden.

Als das OLG den bereits im Juni 2011 vernommenen als Zeugen vernommenen Fitschen im Herbst 2012 noch einmal befragen wollte, war man laut Anklageschrift in der Bank alarmiert. Die Rechtsabteilung riet davon ab. Das OLG werde sehr wahrscheinlich versuchen, den als Nachfolger von Ackermann inzwischen vom Co-Vorstandschef aufgestiegenen Fitschen in eine Diskussion über angebliche Widersprüche zu verwickeln. Fitschen müsste sich dann streng an eine vorbereitete Erklärung halten und sonst so wenig wie möglich erzählen.

Die Weigerung, auf tiefer gehende Fragen des Gerichts einzugehen, könne jedoch zu einer "negativen Darstellung" in der Presse führen, notierte die Rechtsabteilung. Die Bank äußerte sich dazu auf Anfrage der SZ nicht, da es sich um ein laufendes Verfahren handele. Fitschen und andere Angeschuldigte haben die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.

In einer füheren Version des Artikels hieß es irrtümlich, das möglich Bußgeld könne sich auf "bis zu zehn Millionen Euro" belaufen. Tatsächlich kann es der Staatsanwaltschaft zufolge höchstens eine Million Euro betragen.Wir haben den Text entsprechend korrigiert.

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Quelle:
SZ vom 20./21. Dezember
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