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Freihandel:Ceta bekommt einen Investitionsgerichtshof - ein Vorbild für TTIP?

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Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Die Europäische Kommission und die kanadische Regierung haben sich beim geplanten Freihandelsabkommen Ceta in einem bislang umstrittenen Punkt geeinigt: Der Investorenschutz soll grundlegend reformiert werden. Ziel ist die Abkehr vom alten System der Schiedsgerichte (ISDS) hin zu einem Investitionsgerichtshof. Genau das strebt die EU-Kommission auch beim geplanten Handelsabkommen TTIP mit den USA an. "Das neue System wird wie ein internationales Gericht funktionieren, so dass die Bürger auf faire und objektive Urteile vertrauen können", sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am Montag.

Geht es nach der Brüsseler Behörde soll der Gerichtshof die Schiedsgerichte künftig ersetzen. Diese kann ein Unternehmen anrufen, wenn es durch Gesetze oder Verordnungen ausländischer Regierungen und Parlamente sein Eigentum bedroht sieht. Kritiker sehen darin allerdings die Möglichkeit, dass Konzerne mehr oder weniger heimlich demokratische Entscheidungen aushebeln könnten, zum Beispiel den Atomausstieg in Deutschland.

Ceta soll nicht nur für einen gerechteren Investorenschutz sorgen, sondern vor allem für mehr Handel. So sollen 99 Prozent der Zölle abgeschafft werden, was der europäischen Exportindustrie Einsparungen von jährlich 470 Millionen Euro bringen soll. Unternehmen aus der EU dürfen künftig an öffentlichen Ausschreibungen in Kanada teilnehmen. Das Land erkennt außerdem den Sonderstatus von insgesamt 145 europäischen Produkten an, deren geografische Herkunftsbezeichnung geschützt ist. So dürften etwa Parmaschinken oder Schwarzwälder Schinken nur dann in Kanada als solche verkauft werden, wenn sie auch in den jeweiligen Regionen in Europa hergestellt werden. Auch dieses Thema ist wie der Investorenschutz bei den TTIP-Verhandlungen mit den USA noch ungelöst. Die EU-Kommission erhofft sich mit den erzielten Vereinbarungen bei Ceta nun ein starkes Signal in Richtung Washington.

Nach dem Willen der Brüsseler Behörde soll bei TTIP das gleiche Investorenschutz-Prinzip gelten wie beim Pakt mit Kanada. Im nun überarbeiteten Vertragstext gibt es einen neuen Artikel, der das Recht, im Interesse des Gemeinwohls Regelungen zu erlassen, vollumfänglich gewährleistet. Neu ist auch die Schaffung eines Gerichts, das aus 15 Mitgliedern bestehen soll. Die Richter werden von der EU und Kanada ernannt. Sie sollen "hoch qualifiziert und ethisch über jeden Zweifel erhabene Persönlichkeiten" sein. Ziel soll am Ende ein ständiger multilateraler Investitionsgerichtshof sein.

Die EU-Kommission will noch in diesem Frühjahr eine förmliche Entscheidung zum Handelspakt Ceta treffen. Im Juni soll der Text an alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehen. Diese müssen dann das Abkommen billigen. Auch das Europäische Parlament muss noch zustimmen.

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Quelle:
SZ vom 01.03.2016
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