Süddeutsche Zeitung

Tennis:Djokovic kündigt Turnierteilnahme an

Lesezeit: 2 min

Nachdem ein australisches Gericht die Annullierung seines Visums für ungültig erklärt hatte, meldet sich der serbische Tennisspieler zu Wort. Er wolle an den Australian Open teilnehmen.

Novak Djokovic will an den Australian Open teilnehmen. Das kündigte der serbische Tennisspieler in einem Tweet an. "Ich bin erfreut und dankbar, dass er Richter meine Visumsannullierung aufgehoben hat", schreibt Djokovic. "Trotz allem, was passiert ist, will ich bleiben und versuchen, an den Australian Open teilzunehmen. Darauf konzentriere ich mich weiterhin. Ich bin hergeflogen, um bei einem der wichtigsten Events vor fantastischen Fans zu spielen", schreibt er weiter und postete ein Bild, das ihn bereits auf dem Center Court zeigt. Er könne sich nur bei allen bedanken, die zu ihm gehalten haben.

Zuvor wurde seinem Einspruch gegen die verweigerte Einreise nach Australien von einem Gericht in Melbourne stattgegeben. Die Regierung hatte allerdings bereits vor der Verhandlung angekündigt, sie erwäge im Falle einer Aufhebung der Einreiseverweigerung weitere Schritte, um Djokovic weiter das Visum zu verweigern. Das bestätigte der Regierungsanwalt Christopher Tran zum Ende der Verhandlung.

Der Minister für Einwanderung, Alex Hawke, verzichtete allerdings zunächst darauf, dem serbischen Tennisspieler mit seiner persönlichen Entscheidungsgewalt erneut die Aufenthaltsberechtigung zu entziehen. Eine entsprechende Frist verstrich am Abend (Ortszeit). Eine endgültige Entscheidung soll am Dienstag fallen.

Richter Anthony Kelly hatte in der Verhandlung am Montag, in der die Anwälte von Djokovic ihre Sicht der Dinge darlegten, erklärt, er halte das Verhalten der Behörden für unverhältnismäßig. "Was hätte dieser Mann noch mehr tun können?", hatte Kelly gesagt. Im veröffentlichten Urteil beruft sich der Richter auf Verfahrensfragen und führt aus, dass die Annullierung des Visum nicht korrekt abgelaufen sei.

Der Fall Djokovic sorgte seit Tagen für Wirbel weit über die Tennis-Szene hinaus. Dem 34-Jährigen war am Mittwochabend (Ortszeit) die Einreise am Flughafen in Melbourne verweigert worden. Er konnte aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung, auch ohne Corona-Impfung einreisen zu dürfen, vorlegen. Djokovic wurde in ein Hotel für Ausreisepflichtige gebracht. Laut den Gerichtsdokumenten gab die Seite von Djokovic an, dass dieser am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.

Ein positiver Corona-Test aus dem Dezember 2021 sollte ihm als Genesener doch noch zur Teilnahme an den Australian Open verhelfen. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein soll. Es traten jedoch etliche Ungereimtheiten auf, unter anderem nahm Djokovic in den Tagen nach dem 16. Dezember ohne Maske an PR-Terminen und Fotoshootings teil. Erstmals war der Tennis-Ausnahmespieler im Juni 2020 positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Schon vor dem Ärger um die Australien-Einreise war sein Impfstatus monatelang ein Thema für Diskussionen gewesen. Der Tennisprofi hatte daraus ein Geheimnis gemacht und den Status als Privatsache bezeichnet, dieser ist nun aber geklärt. Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes angegeben habe, "nicht gegen Covid-19 geimpft" zu sein.

Die Australian Open werden vom 17. bis 30. Januar ausgetragen. Djokovic hat das Turnier neunmal gewonnen - so oft wie kein anderer. Er strebt seinen insgesamt 21. Grand-Slam-Titel an. Damit würde er seine Rivalen Rafael Nadal aus Spanien und Roger Federer aus der Schweiz abhängen und zum alleinigen Grand-Slam-Rekordturniersieger aufsteigen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5504064
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa/cso
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.