Süddeutsche Zeitung

Fußball:Bundesliga plant Rückkehr der Gästefans

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Ab dem dritten Spieltag der kommenden Saison sollen wieder Gästefans in den Stadien erlaubt sein. Es ist nicht der einzige Beschluss der DFL-Mitgliederversammlung.

Die 36 Vereine der 1. Bundesliga und 2. Bundesliga können ab dem dritten Spieltag der kommenden Saison mit der Rückkehr von Gästefans in die Stadien planen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga (DFL) am Mittwoch. Weiter bleiben 2021/22 in beiden Ligen fünf Spielerwechsel pro Mannschaft und Begegnung erlaubt.

"Solange die Zuschauerkapazitäten noch gesetzlichen Beschränkungen unterliegen, sollen fünf Prozent der Tickets pro Spiel Gästefans vorbehalten werden. Bei einem kompletten Wegfall der Beschränkungen wird automatisch zum eigentlich vorgesehenen Kontingent von zehn Prozent zurückgekehrt", heißt es in der Mitteilung.

Lediglich beim jeweils ersten Heimspiel der Saison gilt diese Regelung noch nicht, um dem jeweiligen Verein das Sammeln von "Erfahrungswerten bei der Rückkehr von Fans in die Stadien zu ermöglichen". Grundsätzlich liege es in der Zuständigkeit der Klubs, zur Ausrichtung von Spielen als Großveranstaltungen mit Zuschauerinnen und Zuschauern "standortindividuelle Schutz- und Hygienekonzepte zu entwickeln", so die DFL. Diese Konzepte der Klubs werden mit den zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort abgestimmt und von diesen genehmigt.

Auch in der Spielzeit 2021/22 stehen während einer Begegnung insgesamt drei Gelegenheiten pro Mannschaft sowie zusätzlich die Halbzeitpause zur Verfügung, um fünf Spielerwechsel vorzunehmen. Die Regelhüter des International Football Association Board (IFAB) hatten der Ausweitung des Wechselkontingents grundsätzlich bis Ende 2022 grünes Licht gegeben, den nationalen Ligen die Entscheidung aber freigestellt.

Das medizinisch-hygienische Arbeitsschutz-Konzept von DFL und DFB für die Saison 2021/22, das in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde, werde "in den kommenden Tagen" durch einen Beschluss des DFL-Präsidiums als Anhang zur Spielordnung statutarisch verankert, teilte der Ligaverband weiter mit.

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